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Bürgergeld: Wirkt es sich auf die Höhe der Rentenzahlungen aus?

Du hast für eine gewisse Zeit Bürgergeld bezogen? Dann lies hier, wie es sich auf die Höhe deiner Rentenzahlungen auswirkt.

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© IMAGO/Westend61

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Hartz IV gibt es bereits seit Beginn des Jahres nicht mehr. Stattdessen heißt das ganze jetzt Bürgergeld. Doch mit dem neuen Namen gehen auch ein paar neue Regelungen einher. Wie sich das Bürgergeld auf die Rente auswirkt, verraten wir dir in diesem Artikel.

Bürgergeld und Anrechnungszeit

Derzeit beziehen mehr als 3,9 Millionen Menschen das Bürgergeld. Da stellt sich natürlich die Frage, ob die Zeiten, in denen man das Bürgergeld bezieht, auch auf die spätere Rente angerechnet wird. Ganz so einfach lässt sich die Frage aber dann doch nicht beantworten. Die Antwort lautet nämlich ja und nein zugleich.

Ob du dir das Bürgergeld als Rentenzeiten anrechnen lassen kannst, ist davon abhängig, wann du in den Ruhestand eintreten möchtest. Um überhaupt mit Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rentenzahlung zu erhalten, musst du mindestens fünf Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Hier kannst du dir das Bürgergeld nicht anrechnen lassen. Du musst also mindestens fünf Jahre lang gearbeitet haben.

Anders ist das bei der Berechnung des Renteneintritts nach 35 Versicherungsjahren. Da diese Form der Rente ohnehin immer mit Abzügen verbunden ist, fließen sowohl Pflichtbeträge, die beispielsweise bei der Kindererziehung erbracht wurden, mit in die Berechnung ein. Gleiches gilt auch für die Zeiten, in denen man Bürgergeld bezogen hat.

Wer nach 45 Jahren Versicherungszeit in den Ruhestand eintreten will, kann die Zeiten, in denen Bürgergeld bezogen wurde, allerdings nicht miteinbeziehen.

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In der Zeit, in der du Bürgergeld beziehst, erhöht sich deine Rente nicht. Foto: IMAGO/Westend61

Bürgergeld und Höhe der Rentenzahlung

Das Bürgergeld hat demnach durchaus Auswirkungen auf die Zeit des Renteneintritts. Doch wie verhält es sich mit der Höhe der Rentenzahlungen? Tatsächlich hat es keinerlei Auswirkungen auf die Höhe der Zahlungen, denn in der Zeit, in der du Bürgergeld erhältst, zahlst du nicht in die Rentenkassen ein und hast somit auch keinen Anspruch auf eine Erhöhung der Auszahlung für diesen Zeitraum.

Denn für die Höhe der Rentenzahlungen werden immer nur die Jahre berücksichtigt, in denen du auch in die Rentenkasse eingezahlt hast.

Fazit: So kannst du deine Rente aufbessern

Auch wenn du Bürgergeld beziehst oder für eine Zeit lang bezogen hast, ist das noch kein Grund zur Sorge. Denn es gibt noch einige Möglichkeiten, deine Rente aufzubessern – zum Beispiel durch eine private Altersvorsorge. Wie dir das gelingt, haben wir dir bereits in einem anderen Artikel verraten. In diesem Sinne: Viel Erfolg!

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