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Bürgergeld-Karenzzeit: So lange darf man sein Erspartes behalten

Bei Bezug von Bürgergeld wird das vorhandene Vermögen berücksichtigt. Bevor jedoch das Geld eingesetzt werden muss, gilt eine Karenzzeit.

Auf einem Holzstempel steht die Aufschrift
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Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Das Bürgergeld sichert das Existenzminimum und wird in der Regel nur gewährt, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken. Das Bürgergeld brachte im Vergleich zu den Hartz-IV-Leistungen einige Veränderungen mit sich, darunter die Einführung der sogenannten Bürgergeld-Karenzzeit. Was sich hinter dem Begriff verbirgt, erfährst du hier.

Bürgergeld-Karenzzeit: Was ist das eigentlich?

Die Karenzzeit bezeichnet einen Zeitraum von einem Jahr ab dem ersten Bürgergeldantrag. Während dieser Phase gelten höhere Freibeträge für Vermögen und Ersparnisse sowie die vorübergehende Aussetzung der Überprüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten. Das Ziel besteht darin, dass Personen, die auf Hilfe angewiesen sind und erstmals Bürgergeld beziehen, im ersten Jahr keine unmittelbare Sorge vor dem Verlust ihrer Wohnung oder Ersparnisse haben und sich stattdessen auf die Suche nach Arbeit konzentrieren können.

Nach Ablauf der Karenzzeit werden die Wohnungskosten nur noch bis zur angemessenen Höhe übernommen. Gleichzeitig wird die allgemeine Vermögensfreigrenze entsprechend gesenkt. Das Vermögen muss dann für den Lebensunterhalt verwendet werden.

Für wen gilt sie?

Die Karenzzeit betrifft zu Beginn alle Bürgergeldempfänger:innen, unabhängig von ihrer beruflichen Situation. Sie ist jedoch auf das erste Jahr beschränkt und beginnt mit dem Monat, in dem erstmals Bürgergeld bezogen wird. Während dieser ersten 12 Monate sind Vermögenswerte bis zu 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft geschützt, während jede weitere Person einen Freibetrag von 15.000 Euro hat. Dieses nicht verwertbare Vermögen wird dabei als Schonvermögen bezeichnet.

Wichtig zu wissen: Auch für „Altfälle“, also Personen, die früher Harzt-IV-Leistungen bezogen haben und nun das Bürgergeld erhalten, gilt die Karenzzeit. Laut dem Verein für soziales Leben „fallen auch diejenigen, die bereits im letzten Jahr Hartz IV bezogen und anschließend ab dem 1. Januar 2023 das Bürgergeld“ erhalten haben, unter diese Regelung, da sie erstmals Bürgergeld beziehen. Für sie endet die Karenzzeit am 31.12.2023.

Unterbrechung und Verlängerung der Karenzzeit

Wenn der Bezug von Bürgergeld für mindestens einen Monat unterbrochen wird, verlängert sich die Karenzzeit entsprechend um diesen Zeitraum. Folgende Regelungen sollte man kennen:

  • Unterbrechung unter einem Monat ≙ keine Verlängerung der Karenzzeit
  • Unterbrechung von zwei Monaten ≙ Verlängerung der Karenzzeit um zwei Monate
  • Unterbrechung von mindestens 36 Monaten ≙ erneute Karenzzeit von einem Jahr

Das ist der Zweck der Bürgergeld-Karenzzeit?

Die Bundesregierung erklärt: „Gerade in der ersten Zeit des Leistungsbezugs sind die Chancen besonders hoch, den Weg in Arbeit zu finden.“ Sie betont, dass sich die Regelung an das anlehne, was bereits seit Beginn der Corona-Pandemie gegolten und sich bewährt habe. Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Menschen den Kopf frei haben für die Suche nach einem Job. Ziel sei es, dass sie sich nicht um einen Umzug in eine günstigere Wohnung kümmern müssen.

Quellen: Buergergeld.org, bundesregierung.de und Bundesagentur für Arbeit

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