Durch die Inflation werden viele Dinge immer teurer. Doch leider wächst das Gehalt nicht mit. Allerdings hast du die Möglichkeit, dir auch neben der Inflationsausgleichsprämie einen Bonus von bis zu 600 Euro im Jahr auszahlen zu lassen. Wie das geht und wie du die Sache deinem Chef oder deiner Chefin am besten verkaufst, verraten wir dir in diesem Artikel.
Was du über den steuerfreien 600-Euro-Bonus wissen musst:
600 Euro Bonus: Das hat es damit auf sich
Bereits durch die Inflationsausgleichsprämie war es Arbeitgeber:innen möglich, ihren Mitarbeiter:innen bis zu 3.000 Euro auszuzahlen. Und das sogar völlig steuer- und abgabenfrei. Doch auch neben dieser Inflationszahlung gibt es noch weitere Möglichkeiten, wie Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeiter:innen eine Freude machen können.
Und zwar dürfen sie ihren Arbeitnehmer:innen pro Jahr eine Summe von 600 Euro steuerfrei zukommen lassen. Wichtig zu bedenken ist dabei jedoch, dass diese Summe nicht einfach ausgezahlt werden darf, sondern in Form von Sachbezügen weitergegeben werden muss.
Das bedeutet konkret, dass dein:e Chef:in dir also keinen Gehaltszuschuss geben darf, aber dir beispielsweise einen Gutschein für eine Buchhandlung, eine Fitnesseinrichtung, einen Einkaufsladen, einen Streamingdienst oder einen Tankgutschein ausstellen.
So überzeugst du deine:n Chef:in von der Bonus-Zahlung
Selbstverständlich hast du als Arbeitnehmer:in keinen direkten Anspruch auf diese Zahlungen. Allerdings ist das ein besonders gutes Argument für die nächste Gehaltsverhandlung. Denn bei einer Gehaltserhöhung kommen noch zusätzliche Steuern dazu.
Handelst du mit deinem Chef oder deiner Chefin aber stattdessen erstmal eine Bonuszahlung als Kompromiss oder Übergangslösung aus, so zahlt keiner von euch beiden Steuern auf diese Beträge und beide profitieren davon.
Aber auch wenn dein:e Arbeitgeber:in dir und anderen Mitarbeiter:innen eine Freude machen möchte oder euch zu Zeiten der Inflation noch weiter unter die Arme greifen will, ist die Bonuszahlung eine gute Möglichkeit dafür.
Fazit: Diese Dinge sind bei der 600-Zahlung nicht erlaubt
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Sachbezugsfreigrenze bei 50 Euro pro Monat liegt. Der Wert der Gutscheine sollte demnach jeden Monat nie über 50 Euro liegen. Zudem ist es relevant zu wissen, dass Gutscheine zwar erlaubt sind, jedoch müssen sie sich stets auf ein bestimmtes Produkt beziehen.
Gutscheine für Online-Anbieter:innen, die die Produkte mehrerer Händler:innen verkaufen, sind in der Regel nicht gestattet. Dazu zählen unter anderem Anbieter:innen wie Amazon.