Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, stellt sich früher oder später die Frage, wen man über den Grad der Behinderung informieren muss. Das Dokument ermöglicht dir sowohl im Arbeitsleben als auch in Steuerfragen einen Nachteilsausgleich. Aber musst du es bei der Krankenversicherung vorlegen? Wir haben uns mal genauer angeschaut, welche Rechte und Pflichten du in diesem Fall hast.
Finanzielle Hilfen mit Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis allein bringt dir keine direkten finanziellen Entlastungen bei der Krankenkasse, jedoch können aufgrund deiner Schwerbehinderung verschiedene Leistungen angepasst oder zusätzliche Hilfen in Anspruch genommen werden. Das sind einige wichtige Ausgleichsmöglichkeiten, die dir zur Verfügung stehen könnten:
1. Begrenzung der Zuzahlungen
Eine der häufigsten Entlastungen betrifft die Zuzahlungen zu Medikamenten, Therapien oder Krankenhausaufenthalten. Normalerweise musst du bis zu zwei Prozent deines jährlichen Bruttoeinkommens für Zuzahlungen aufwenden. Bei chronischen Erkrankungen und einer Schwerbehinderung sinkt diese Grenze jedoch auf ein Prozent. Das bedeutet, dass du ab einem bestimmten Betrag von weiteren Zuzahlungen befreit wirst. Um diese Befreiung zu erhalten, musst du entsprechende Anträge bei der Krankenkasse stellen und Nachweise über deine Schwerbehinderung erbringen.
Beispiel: Du hast ein Jahres-Bruttoeinkommen von 30.000 Euro (nach Abzug der Freibeträge). Dann musst du maximal 300 Euro selbst zahlen. Wenn die Zuzahlung für Medikamente, Hilfs- und Heilmittel die Grenze von einem Prozent übersteigt, zahlt die Krankenkasse die höheren Kosten.
2. Rehabilitationsmaßnahmen
Schwerbehinderte Menschen haben oft einen erhöhten Bedarf an Rehabilitationsmaßnahmen, um ihre körperliche oder psychische Gesundheit zu unterstützen. Deine Krankenkasse kann hier die Kosten für die stationäre oder ambulante Reha übernehmen, sofern diese medizinisch notwendig ist und ärztlich verordnet wurde. Dabei können auch spezielle Reha-Maßnahmen infrage kommen, die gezielt auf deine individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind.
3. Hilfsmittel
Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Krankenkasse die Kosten für notwendige Hilfsmittel übernimmt. Das können zum Beispiel Rollstühle, Hörgeräte, Prothesen oder orthopädische Produkte sein. Auch hier ist es ratsam, sich direkt bei der Krankenkasse zu informieren, welche Hilfsmittel abgedeckt sind und ob du möglicherweise zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten kannst.
Meldepflicht des Schwerbehindertenausweises bei der Krankenkasse?
Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Pflicht, deine Krankenkasse über deine Schwerbehinderung zu informieren. Die Krankenkassen benötigen den Schwerbehindertenausweis nicht automatisch für die Erbringung ihrer Leistungen. Es kann jedoch sinnvoll sein, die Krankenkasse über deine Behinderung in Kenntnis zu setzen, insbesondere wenn du spezielle medizinische oder therapeutische Behandlungen in Anspruch nimmst, die im Zusammenhang mit deiner Behinderung stehen.
Einige Leistungen, wie beispielsweise die Befreiung von Zuzahlungen oder spezielle Rehabilitationen, können abhängig vom Vorliegen einer Schwerbehinderung sein. In solchen Fällen kann die Krankenkasse den Schwerbehindertenausweis oder den Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes als Nachweis anfordern.
Was passiert bei einem Krankenkassenwechsel?
Grundsätzlich gilt auch hier: Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, den Ausweis bei einem Krankenkassenwechsel vorzulegen oder die neue Krankenkasse über deine Schwerbehinderung zu informieren. Allerdings kann es vorteilhaft sein, dies zu tun, um weiterhin von möglichen Zuzahlungsbefreiungen, speziellen Rehabilitationsmaßnahmen oder der Kostenübernahme von Hilfsmitteln zu profitieren.
Beim Abschluss einer neuen Versicherung werden in der Regel allgemeine Fragen zu deinem Gesundheitszustand gestellt. Hier solltest du ehrlich antworten und gegebenenfalls auch auf deine Schwerbehinderung hinweisen, falls dies für die Erbringung von bestimmten Leistungen relevant sein könnte. Deine neue Krankenkasse kann dir so von Anfang an die Unterstützung bieten, die du benötigst. Es ist daher empfehlenswert, alle Informationen zur Schwerbehinderung offen zu kommunizieren, um den nahtlosen Übergang von Leistungen sicherzustellen.
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