In der Rente hat man viel Zeit, um das zu tun, was man schon immer machen wollte. So zieht es einige Rentner:innen ins Ausland, wo sie ihren Ruhestand verbringen möchten, um noch einmal neue Ufer zu erkunden. Doch wie kann man seine Rente im Ausland erhalten und was muss man beachten? Wir haben uns angeschaut, welches Dokument auf keinen Fall fehlen darf.
Rente im Ausland verbringen: Das sind die wichtigsten Grundlagen
Es ist absolut verständlich, dass einige Rentner:innen ihre Rente im Ausland verbringen wollen. Schließlich gibt es so viele warme Orte, wo auch die Lebenshaltungskosten niedriger sind als es in Deutschland zum Beispiel der Fall ist. Allerdings sollte man vor diesem großen Abenteuer einige Punkte beachten. Deshalb haben wir für dich erst einmal eine kleine Übersicht, mit allen relevanten Punkten zum Thema „Rente im Ausland“ zusammengefasst:
- Hältst du dich in deinem Ruhestand für weniger als sechs Wochen im Ausland auf, ändert sich für dich nichts – du musst dir dann also keine Gedanken über deine Rente machen.
- Verlegst du deinen Wohnsitz dauerhaft in ein Land der Europäischen Union, musst du nur in bestimmten Fällen mit Abzügen rechnen.
- Die EU hat mit vielen Ländern außerhalb der EU ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, sodass sich bei einem Umzug auch hier keine Nachteile entwickeln können.
Allgemein empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung, sich einen Termin in einer Beratungsstelle zu holen, um rechtzeitig über mögliche Auflagen und Abzüge zu sprechen, bevor es dich in deiner Rente ins Ausland verschlägt.
Rente im Ausland: Die Bankverbindung anzugeben ist sehr wichtig
Egal, wohin du ziehst: Die Überweisung deiner Rente übernimmt die Rentenversicherung auf ein Konto deiner Wahl. Deshalb solltest du der Versicherung so schnell wie möglich bei einem anstehenden Umzug ins Ausland die Bankverbindung samt internationaler Bankleitzahl (BIC) und internationaler Kontonummer (IBAN) mitteilen.
Zudem sollte auch eine Zahlungserklärung der Bank vorlegen. Und während die Deutsche Rentenversicherung zwar die Überweisungskosten trägt, musst du selbst die Bankspesen oder Kursverluste tragen. Spätestens zwei Monate vor deinem Umzug solltest du dem Renten Service der Deutschen Post deinen Umzug mitteilen. Nur so stellst du sicher, dass deine Rente ohne Unterbrechung auf dein Konto kommt.
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Dieses Dokument solltest du nie vergessen, wenn du deine Rente im Ausland verbringen willst
Auch wenn du all die oben erwähnten Dinge beachtet hast, gibt es ein Dokument, was wichtiger ist als alles andere. Wohnst du nicht mehr in Deutschland, prüft der Renten Service der Deutschen Post einmal im Jahr, ob du noch lebst. Diese „Lebensbescheinigung“ flattert meist Mitte des Jahres ins Haus. Diese solltest du dir unbedingt bestätigen lassen. Das kannst du zum Beispiel bei der Bank tun oder bei einer deutschen Auslandsvertretung. Anschließend schickst du dieses Dokument an den Renten Service zurück.
Sollte es dich nach Belgien, Finnland, Israel, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Polen, Schweden, in die Schweiz oder Spanien verschlagen, musst du allerdings nichts tun. Denn dort melden die Behörden einen Todesfall automatisch. Jedoch gibt es auch hier eine Ausnahme, die von Menschen ab dem 95. Lebensjahr gebildet werden, die einmal jährlich eine „Lebensbescheinigung“ benötigen.