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Warum Hunderttausende Sparkassen-Kunden nun Geld zurückbekommen könnten

Seit mehr als 20 Jahren streiten Banken und Kund:innen über Prämiensparverträge. Nun hat der Bundesgerichtshof eine wichtige Entscheidung getroffen.

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Sparkasse, Volksbank, Postbank & Co. – das sind Deutschlands größte Banken

In Deutschland gibt es mehr als 1.400 Banken. Welche die größten sind, erfährst du im Video.

Prämiensparverträge sind ein umstrittenes Thema unter Sparer:innen. Denn seit über zwanzig Jahren streiten sich Banken und Kund:innen über diverse Einzelheiten. Nun hat der Bundesgerichtshof einen wichtigen Punkt geklärt. Was diese Entscheidung für Sparer:innen bedeutet, erfährst du hier.

Prämiensparvertrag: Was ist das eigentlich?

Prämiensparen war besonders in den 1990er Jahren und zu Beginn der 2000er Jahre eine weit verbreitete Form der Geldanlage. Kund:innen erhielten neben den üblichen Zinsen zusätzliche Prämien, die mit der Dauer und Höhe der regelmäßigen Einzahlungen stiegen. Diese Verträge wurden vor allem von Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken angeboten und trugen Bezeichnungen wie Vorsorgeplan, S-Prämiensparen flexibel oder VRZukunft.

Die Attraktivität lag darin, dass Anleger:innen durch kontinuierliches Sparen langfristig höhere Gesamteinnahmen erzielen konnten. Allerdings kam es in den letzten Jahren zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Banken und Kund:innen bezüglich der Konditionen und der Auszahlung der Prämien.

Wo liegen die Konfliktpunkte?

Kurz nach der Jahrtausendwende und zu Beginn der Finanzkrise stellten sich die Vertragskonditionen der Banken als problematisch heraus. Die Geldinstitute weigerten sich aufgrund der Niedrigzinspolitik der EZB, weiterhin die vereinbarten Prämien zu finanzieren, und kündigten viele Verträge einseitig. Seitdem herrscht Streit zwischen Banken, Kund:innen und Verbraucherschützer:innen über die Rechtmäßigkeit solcher Kündigungen.

Der Bundesgerichtshof hat bereits vor einigen Jahren entschieden, dass einseitige Kündigungen nicht ohne weiteres erlaubt sind. Demnach muss mindestens einmal die im Vertrag festgelegte maximale Prämie ausgezahlt worden sein, bevor eine Kündigung in Betracht gezogen werden kann – es sei denn, es wurden spezifische Laufzeiten vereinbart.

Prämiensparvertrag: Hierüber wird auch gestritten

Ein weiterer zentraler Streitpunkt ist die Klausel in den Verträgen, die eine feste Prämie vorsah, während die Banken die Zinssätze variabel gestalten konnten, oft mit dem Vermerk: „Der jeweils gültige Zinssatz wird durch Aushang bekannt gegeben“. Schon seit Jahren gibt es hierzu ein Urteil: Diese Klauseln sind ungültig, da Verbraucherinnen und Verbraucher auf Planungssicherheit angewiesen sind.

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Prämiensparvertrag: Das besagt das Urteil des Bundesgerichtshofs

Die Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof bestätigte ausschließlich die Urteile der Oberlandesgerichte Dresden und Naumburg. In diesen Fällen hatten örtliche Verbraucherzentralen Musterfeststellungsklagen gegen örtliche Sparkassen wegen der Zinsfestlegung eingereicht. Obwohl die Verbraucherzentralen in ihrer Klage eine andere Grundlage für die Zinsen angestrebt hatten, ist dieses Urteil dennoch für alle Betroffenen von großer Bedeutung.

Denn endlich liegt ein höchstrichterliches Urteil vor, das als Präzedenzfall in allen weiteren Rechtsstreitigkeiten dienen kann. Es schafft eine klare rechtliche Grundlage für zukünftige Auseinandersetzungen. Betroffene können sich nun auf dieses Urteil stützen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.

So kannst du deine Ansprüche durchsetzen

Das Urteil zur Musterfeststellungsklage betrifft auch Kund:innen, die sich nicht der Klage angeschlossen haben. Sie können jetzt von Sparkassen und VR-Banken eine Anpassung ihrer Zinsen verlangen. Musterbriefe dafür bieten viele Verbraucherzentralen auf ihren Websites an.

Die Höhe der Rückzahlungen variiert beträchtlich je nach individuellem Fall. Ursprünglich hätten betroffene Kunden durchschnittlich etwa 4.000 Euro zurückfordern können, so die Verbraucherzentralen. Das BGH-Urteil dürfte jedoch zu niedrigeren Rückzahlungsbeträgen führen.