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Falscher Name bei der Überweisung angeben: So musst du nun handeln

Wenn du bei der Überweisung einen falschen Namen angegeben hast, besteht Handlungsbedarf. Wir sagen dir, was du tun kannst.

Ein Überweisungsträger samt Kugelschreiber.
© IMAGO/Steinach

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Wenn du eine Überweisung nicht korrekt ausführst, besteht die Gefahr, dass das Geld nicht beim Empfänger beziehungsweise der Empfängerin ankommt. In einem solchen Fall ist es wichtig, dass man schnell handelt. Doch wie geht man am besten vor, wenn man bei der Überweisung einen falschen Namen angegeben hat? Wir verraten dir, was nun zu tun ist.

Falscher Name bei der Überweisung angeben: So solltest du nun vorgehen

Schnell ist es passiert: Beim Ausfüllen der Überweisung hat man den falschen Namen eingeben. Das überwiesene Geld droht an einen falschen Empfänger beziehungsweise an eine falsche Empfängerin zu gehen. Schnell ist die Panik groß. Kann man die Überweisung noch rückgängig machen? Wenn du die IBAN korrekt eingegeben hast, aber der Name des Empfängers falsch ist, hast du folgende Möglichkeiten:

  • Wende dich sofort an deine Bank. Es ist unwahrscheinlich, aber möglicherweise kann sie die Überweisung noch stoppen.
  • Bei Überweisungen mit Belegen ist die Wahrscheinlichkeit größer das Geld zurückzubekommen als beim Online-Banking.
  • Sobald eine Gutschrift auf das andere Konto erfolgt ist, ist es definitiv zu spät. Auch die Bank hat dann keinen Zugriff mehr darauf.
  • Beantrage eine Rücküberweisung. Die Bank des Empfängers beziehungsweise der Empfängerin wird im Auftrag deiner Bank den Kunden/die Kundin kontaktieren. Doch aufgepasst! Es besteht jedoch keine Verpflichtung zur Rückerstattung.

Hinweis: Für Rückbuchungen dieser Art können möglicherweise Gebühren anfallen. Bei kleinen Beträgen lohnt sich der Aufwand meist nicht.

Die Wichtigkeit der IBAN

Wenn du versehentlich einen falschen Namen verwendet hast, aber die richtige IBAN genutzt wurde, ist es meistens nicht notwendig, dass du Maßnahmen ergreifst. Die Überweisung wird in der Regel trotzdem erfolgreich beim Empfänger beziehungsweise der Empfängerin gutgeschrieben. Banken verwenden hauptsächlich die IBAN zur Identifizierung der Konten, daher ist der Name oft weniger entscheidend für den Zahlungsverkehr. 

Darüber hinaus sind Bankinstitute nicht dazu verpflichtet, einen Namensabgleich durchzuführen. Rückbuchungen sind daher normalerweise nicht erforderlich, es sei denn, es gibt spezielle Gründe oder Probleme bei der Gutschrift.

Sind Überweisungen ohne Namensangabe möglich?

Eine anonyme Überweisung ist nicht möglich, da Banken gesetzlich dazu verpflichtet sind, Überweisungsaufträge genau zu prüfen, einschließlich der Angabe von Kontonummer und Bankleitzahl. Seit 2003 müssen deutsche Banken den Namen des Absenders bei jeder Überweisung angeben, um Geldwäsche und Steuerbetrug zu verhindern. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Finanztransaktionen transparent bleiben und potenziell kriminelle Aktivitäten erschweren.

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