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Erhalten Grenzgänger eine doppelte Rente?

Grenzgänger:innen arbeiten nicht in ihrem Heimatland. Ihr Arbeitsort befindet sich in einem anderen Land. In Sachen Rente kann dies zu besonderen Regelungen führen.

Auf Holzwürfeln steht das Wort
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Rente und Arbeitsverhältnis: Was du wissen solltest

In der Vorfreude auf den Ruhestand können leicht einige Dinge übersehen werden. Doch was genau ist vor dem Renteneintritt zu beachten?

In der Regel erhalten alle Personen, die in Deutschland arbeiten und Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen, ihre Rente auch in Deutschland. Eine Besonderheit stellen Grenzgänger:innen dar, die in Deutschland leben, aber im Ausland arbeiten. Bekommen sie dadurch eine doppelte Rente? Was Grenzgänger:innen in Sachen Rente beachten müssen, erfährst du hier.

Was versteht man unter einem/einer Grenzgänger:in?

Grenzgänger:innen sind Personen, die täglich oder mindestens einmal pro Woche über die Landesgrenze pendeln, um in einem anderen Land zu arbeiten. Laut der Deutschen Rentenversicherung gelten sie als Grenzgänger:in, wenn sie dort als Angestellte oder Selbstständige tätig sind und regelmäßig an ihren Wohnort zurückkehren.

Bekommen Grenzgänger:innen eine doppelte Rente?

In Europa gilt grundsätzlich, dass Erwerbstätige in dem Land, in dem sie arbeiten, auch ihre Rentenversicherungsbeiträge zahlen müssen. Wenn jemand seinen Wohnsitz in Deutschland hat und in Frankreich arbeitet, ist er verpflichtet, in Frankreich in das dortige Sozialsystem einzuzahlen. Personen, die in mehreren EU-Ländern gearbeitet haben und dort Rentenbeiträge gezahlt haben, können aus diesen Ländern Rentenansprüche erwerben, vorausgesetzt sie erfüllen die jeweiligen Voraussetzungen.

Es gibt jedoch keine Gesamtrente aus allen Beiträgen und Ländern, wie oft angenommen wird, sondern jeder Mitgliedstaat der EU hat sein eigenes Sozialversicherungssystem. Jeder Staat bestimmt autonom, unter welchen Bedingungen und zu welchem Zeitpunkt Rentenleistungen gezahlt werden. Zum Erhalt einer Rente im EU-Ausland können bestimmte Kriterien wie ein Mindestalter oder eine Mindestversicherungszeit erforderlich sein.

Alle erworbenen Rentenansprüche bleiben erhalten

Gemäß dem Europarecht bleiben alle gezahlten Beiträge und erworbenen Rentenansprüche geschützt. Wenn die erforderliche Mindestversicherungszeit für eine Rente in einem EU-Land nicht erfüllt wird, können Zeiten aus anderen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden, um den Anspruch dennoch zu sichern.

Sollte zusätzlich freiwillig in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen?

Selbst wenn Grenzgänger:innen bereits im Ausland versichert sind, kann es vorteilhaft sein, freiwillige Beiträge in Deutschland zu zahlen. Diese Beiträge helfen dabei, die Mindestversicherungszeit für eine deutsche Rente zu erfüllen und den Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente aufrechtzuerhalten.

Die Deutsche Rentenversicherung informiert darüber, dass freiwillige Beiträge die Höhe der Altersrente oder der Hinterbliebenenversorgung bei Renten wegen Todes erhöhen können. Diese Möglichkeit besteht auch für Selbstständige.

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