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Arbeitsvertrag digital unterschreiben: Ist das möglich?

In anderen Ländern ist es gang und gäbe, dass Arbeitsverträge digital unterschrieben werden können. Doch wie sieht es in Deutschland aus?

Eine Frau unterschreibt etwas auf einem Tablet.
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Ein Arzttermin während der Arbeitszeit? Ist das OK oder darf der Chef das verbieten? Wir klären auf, welche Regelungen es gibt und welche Ausnahmen der Arbeitgeber gestatten muss.

Deutschland ist bekannt für seine Bürokratie. So werden beispielsweise Arbeitsverträge fast immer in zweifacher Ausführung ausgedruckt, per Post verschickt. Dabei ist einer davon für die Unterlagen des neuen Mitarbeitenden und der zweite geht unterschrieben zurück an den Arbeitgeber. Ein ganz schön komplizier und auch nicht nachhaltiger Prozess. Doch kann man den Arbeitsvertrag in Deutschland digital unterschreiben. Wir haben uns die Rechtslage einmal genauer angeschaut.

Kann man den Arbeitsvertrag digital unterschreiben?

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag digital zu unterschreiben, wie der Münchner Merkur berichtet. Laut Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann ein Arbeitsvertrag auch mündlich abgeschlossen werden, daher ist eine digitale Unterzeichnung ebenso gültig. Formlose Arbeitsverträge sind genauso rechtswirksam wie solche, die traditionell mit blauer Tinte unterzeichnet wurden.

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Diesen Ausnahmefall gibt es

Doch wie immer im Leben bestätigen Ausnahmen die Regel. Wenn Arbeitsverträge Befristungsklauseln enthalten, ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift zwingend erforderlich. Obwohl eine Nichtbeachtung dieser Schriftform laut Görzel nicht dazu führt, dass der Arbeitsvertrag unwirksam ist, wird das Arbeitsverhältnis dann aber als unbefristet angesehen.

Arbeitsvertrag digital unterschreiben: In Deutschland gilt das Nachweisgesetz

In Deutschland gilt das sogenannte Nachweisgesetz. Dies verpflichtet den Arbeitgeber dazu, die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmer unterzeichnet auszuhändigen. Diese Informationen müssen laut Görzel nicht zwangsläufig im Arbeitsvertrag selbst enthalten sein, sondern können in einem separaten Dokument bereitgestellt werden.

Das Nachweisgesetz beeinflusst nicht die grundsätzliche Wirksamkeit des Arbeitsvertrags. Es zielt vielmehr darauf ab, Transparenz im Arbeitsverhältnis zu schaffen und die Rechte der Arbeitnehmer zu stärken. Auf diese Weise bietet es einen rechtlichen Rahmen für Arbeitsbeziehungen in Deutschland und trägt zur Vermeidung von Missverständnissen und Konflikten bei.

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