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Reiseveranstalter insolvent: Erhalten Kunden ihr Geld zurück?

Der Luxus-Reiseveranstalter itravel Group ist wohl insolvent: Bekommen Kund:innen dennoch ihr Geld zurück?

Auf einem Vordach steht das Wort
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Rechtsfrage: Was darf ich aus dem Hotel mitnehmen?

Seife, Shampoo oder doch den Bademantel? Was darf ich eigentlich aus dem Hotel mitnehmen? Oder ist es grundsätzlich verboten? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Die Insolvenzwelle in Deutschland erfasst nun auch einen Luxusreiseveranstalter. Nach der Insolvenz von Esprit steckt auch die Inspiring Travel Club Family GmbH in finanziellen Schwierigkeiten. Für Kund:innen des Reiseveranstalters ist dies der absolute Worst Case. Denn sie versuchen schon seit Monaten an ihr Geld zu kommen. Doch gibt es überhaupt eine Chance auf Rückerstattung?

Luxus-Reiseveranstalter insolvent: Geschäftsführer sitzt in Haft

Seit Anfang April befindet sich Axel Schmiegelow in Untersuchungshaft. Er ist der Geschäftsführer der Holdinggesellschaft itravel Group SA, berichtet das Magazin Stern. Das Magazin nennt aber keine genauen Gründe für dessen Inhaftierung. Ob sie in Zusammenhang mit der Insolvenz steht, bleibt somit unklar.

Doch eines ist gewiss: Seit dem Sommer letzten Jahres beschweren sich Kund:innen des Luxusreiseveranstalters über das Unternehmen. Sie hatten oft mehrere Tausend Euro im Voraus für ihre Reisen bezahlt, stellten jedoch vor Ort fest, dass das gebuchte Hotel vom Veranstalter noch nicht bezahlt worden war.

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Insolvenzverwalter vom Amtsgericht Köln eingesetzt

Das Amtsgericht Köln hat laut dem „Stern“ einen Insolvenzverwalter für die Inspiring Travel Club Family GmbH bestimmt, eine Tochtergesellschaft der itravel Group. Dieser soll nun überprüfen, ob das Vermögen des Unternehmens überhaupt noch ausreicht, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Sollte das Vermögen nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit einer direkten Liquidation der Firma, wobei bereits jetzt die Webseite von itravel deaktiviert ist.

Bekommen Kund:innen jetzt ihr Geld zurück?

Die Frage, ob Kund:innen eine Rückerstattung erhalten, hängt nun vom weiteren Verlauf der Insolvenz ab. Aufgrund der komplexen Struktur der itravel Group könnte es eine Weile dauern, bis Klarheit herrscht. Denn die Gruppe besteht aus mehreren Tochtergesellschaften mit unterschiedlichen Firmensitzen.

Kund:innen können jedoch nur bei der Firma, bei der sie ihre Reise gebucht haben, Ansprüche geltend machen. Nicht alle Gesellschaften der itravel Group haben jedoch bereits Insolvenz angemeldet. Bisher wurden Insolvenzverwalter nur für die itravel Software & Services GmbH und die Inspiring Travel Club Family GmbH bestellt.