Der langersehnte Urlaub, die herrlichste Zeit des Jahres, bricht endlich an. Schon Wochen im Voraus steigt die Vorfreude und viele haben hart dafür gespart, um unbeschwerte Tage an einem paradiesischen Ort zu verbringen. Doch wie frustrierend ist es, wenn sich dieser ersehnte Traumurlaub in ein wahres Fiasko verwandelt: Ungeziefer krabbelt in der Unterkunft herum, vor Ort stößt man auf eine lärmende Baustelle oder das Essen entpuppt sich als ungenießbar? Solche Mängel und Enttäuschungen sollten Reisende keinesfalls widerstandslos akzeptieren. Wir möchten Ihnen genau erklären, welche Rechte Ihnen als Urlauber:in zustehen und wie Sie erfolgreich gegen solche Reisemängel vorgehen können.
Reisemängel: Umgehend und möglichst schriftlich Beschwerde einreichen
Im Urlaub solltest du immer eine klare Regel befolgen: Sollte dir im Hotel ein Reisemangel oder mehrere Reisemängel ins Auge stechen, sei es Baulärm, Schimmel im Bad oder verdorbenes Essen am Hotelbuffet, dann beschwere dich sofort vor Ort. Außerdem solltest du darauf bestehen, dass der Mangel umgehend behoben wird. Am besten erstellst du eine schriftliche Liste der Mängel und lässt diese von der Hotelleitung oder dem Reiseleiter vor Ort unterschreiben und bestätigen. Falls der Mangel nicht behoben werden kann, muss dir der Reiseleiter eine gleichwertige Ersatzleistung anbieten und den Reisepreis mindern.
Darüber hinaus ist es äußerst wichtig, dass du unbedingt eine E-Mail an den Veranstalter mit deiner Beschwerde sendest. Denn was viele nicht wissen: Nur wenn du die Beschwerde beim Veranstalter einreichst, gilt sie später auch vor Gericht. Und das gilt unabhängig davon, ob du die Reise bei einem Supermarkt, im Internet, im Reisebüro oder direkt beim Reiseveranstalter gebucht hast. Doch es gibt noch einen weiteren Aspekt, den du unbedingt beachten solltest. Die Beschwerde sollte sofort erfolgen und nicht erst am letzten Tag der Reise. Denn wer bis zum Ende der Reise wartet, geht definitiv leer aus.
Sammel Beweise & suche Zeugen
Sobald die Beschwerde eingereicht wurde, ist es an der Zeit, Beweise zu sammeln. Oftmals versucht der Reiseveranstalter, den entsprechenden Reisemangel herunterzuspielen oder sogar zu leugnen. Aus diesem Grund ist es ratsam, alles sorgfältig zu dokumentieren. Falls es sich um einen sichtbaren Mangel handelt, wie zum Beispiel Schimmel, können Betroffene dies mit Fotos oder Videos festhalten.
Wenn der Baulärm deinen Urlaub stört, kannst du ein detailliertes Protokoll führen, indem du notierst, zu welcher Uhrzeit und wie lange der Bagger oder der Bohrer zu hören war. Um deine Beschwerde glaubwürdig zu machen, solltest du außerdem Zeugen suchen. Das könnten zum Beispiel die Hotelgäste nebenan oder deine Reisebegleitung sein.
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Reisemängel – unterschreibe niemals eine Verzichtserklärung
Manchmal kommt es auch vor, dass Reiseveranstalter dir vor Ort eine Entschädigung anbieten. Das kann beispielsweise in Form von Bargeld, einem kostenlosen Mietwagen oder einem anderen Hotelzimmer geschehen. Diese äußerst kundenfreundliche Geste hat jedoch ihre Tücken, da du dadurch möglicherweise auf deine Beschwerde verzichtest und deine Rechte aufgibst. Aus diesem Grund raten Verbraucherschützer:innen dazu, in solchen Situationen keine Verzichtserklärung zu unterschreiben. Es ist wichtig zu beachten: Selbst wenn der Reiseveranstalter dir eine Entschädigung anbietet, solltest du trotzdem darum bitten, dass er deine Beschwerde bestätigt und du sie offiziell einreichst.
Diese Unannehmlichkeiten gelten nicht als Reisemangel
Obwohl es als unangenehm empfunden wird, müssen wir feststellen, dass vereinzelte Kakerlaken keine rechtliche Grundlage für eine Beanstandung eines Reisemangels gelten. Ein massiver Befall von Kakerlaken hingegen wäre als erheblicher Mangel anzusehen. Gleiches gilt für andere Krabbeltiere wie Ameisen oder Silberfische, deren Vorhandensein allein nicht ausreicht, um eine Reklamation wegen eines Reisemangels zu rechtfertigen.
Die Beurteilung solcher Situationen hängt auch von der Kategorie des Hotels und der regionalen Präsenz dieser Insekten ab. Eine gewisse Wartezeit am Buffet wird nicht als erhebliche Unannehmlichkeit angesehen und kann während der Hochsaison gelegentlich auftreten. Des Weiteren müssen in der Regel Beeinträchtigungen durch lokale Gegebenheiten wie Hochzeitslärm oder Feierlichkeiten akzeptiert werden.
Quellen: t-online.de, focus.de und mdrjump.de