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Steuererklärung: Deshalb kannst du Zeile 17 unausgefüllt lassen

Bei der Steuererklärung 2023 gibt es wieder einiges zu beachten. Lies hier, warum du eine bestimmte Zeile nicht ausfüllen musst.

Frau Steuererklärung Zeile 17
© IMAGO/Westend61

Steuerbescheid vom Finanzamt: Wie kriege ich meine Steuer-Rückerstattung schneller?

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Die Steuererklärung für das Steuerjahr 2023 ist erst in einigen Monaten fällig. Dennoch schadet es nicht, sich schonmal ein wenig damit auseinanderzusetzen. Denn in diesem Jahr gibt es ein paar Besonderheiten, die man beachten sollte. Welche das sind, verraten wir dir in diesem Artikel.

Das musst du bei der Steuererklärung 2023 beachten

Die Steuererklärung für das Steuerjahr 2023 muss spätestens am 2. September 2024 beim Finanzamt eingegangen sein. Bis dahin ist zwar noch etwas Zeit, dennoch ergibt es Sinn, sich die Unterlagen bereits vorher anzuschauen. Dieses Jahr gibt es nämlich eine kleine Besonderheit.

Dabei handelt es sich noch um ein Überbleibsel aus der Vergangenheit: Zeile 17. Diese befindet sich in der Anlage „Sonstige Einkünfte“ (SO) und darf von allen Steuerzahler:innen tatsächlich einfach ignoriert werden.

Warum du Zeile 17 nicht ausfüllen musst

Doch warum kann man diese Zeile in der Steuererklärung jetzt einfach freilassen? In Zeile 17 sollen Steuerzahler:innen eigentlich Angaben zur Gas- und Wärmepreisbremse machen. Das bedeutet, sie sollten hier eintragen, wie hoch die Entlastung war, die sie im Rahmen der Soforthilfe im Dezember 2022 erhalten haben.

Frau macht ihre Steuer
Die Steuererklärung für 2023 ist dieses Jahr erst Anfang September fällig. Foto: IMAGO/Westend61

Ursprünglich sollte die sogenannte Soforthilfe nämlich im Folgejahr nachversteuert werden, wenn die Verbraucher:innen im Steuerjahr 2023 ein zu versteuerndes Einkommen von mindestens 66.915 Euro (beziehungsweise 133.830 Euro bei Zusammenveranlagung) im Jahr haben.

Später entschied sich die Bundesregierung jedoch gegen diese nachträgliche Versteuerung, da diese einen zu hohen Verwaltungsaufwand bedeutet hätte. Da die Steuerformulare zum Zeitpunkt der Aufhebung dieser Regelung bereits fertig waren, muss Zeile 17 heute nicht mehr ausgefüllt werden.

Fazit: Auch online gibt es einen Hinweis

Wenn du dabei bist, deine Steuererklärung zu machen und das entsprechende Formular online aufrufen möchtest, erhältst du auch hier nochmal den Hinweis, dass du Zeile 17 in der Anlage „Sonstige Einkünfte“ nicht ausfüllen musst.

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