Möchtest du verhindern, dass es bei einer Scheidung zu komplizierten Vermögensauseinandersetzungen kommt? Dann kann es sinnvoll sein, einen Ehevertrag aufzusetzen und darin Vereinbarungen zum Güterstand zu treffen. Was es beim Ehevertrag mit Gütertrennung zu beachten gilt, erfährst du hier.
Ehevertrag: Was versteht man unter Gütertrennung?
Gütertrennung ist ein Güterstand, den Eheleute zu Beginn oder während der Ehe in einem notariellen Ehevertrag vereinbaren können. Sie werden dann bezüglich ihres Vermögens so behandelt, als ob sie nie geheiratet hätten. Ein Ausgleich des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens, wie bei der Zugewinngemeinschaft, findet nicht statt.
Wenn man nicht möchte, dass automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft bei einer Eheschließung gilt, kann man die Gütertrennung vereinbaren. Dies wird durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag erreicht.
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Kann man während der Ehe noch eine Vereinbarung treffen?
Vor und nach der Eheschließung sowie während einer laufenden Scheidung ist es möglich, in einem Ehevertrag die Gütertrennung zu vereinbaren. Ideal ist es, wenn beide Partner beim Notartermin anwesend sind, um den Vertrag im beidseitigen Einverständnis abzuschließen. Eine Vertretung durch einen Partner ist möglich, aber birgt das Risiko, dass der Vertrag angefochten wird.
Ehevertrag mit Gütertrennung: So viel kostet er
Die Kosten für einen Ehevertrag mit Gütertrennung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierzu gehören unter anderem:
- Vermögen der beiden Ehepartner
- Aufsetzen des Vertrags durch einen Anwalt oder Notar
- Kosten für die notarielle Beurkundung
- Weitere vertragliche Regelungen neben der Gütertrennung
Die Kosten für den Ehevertrag mit Gütertrennung steigen, je mehr Vermögen die beiden Partner besitzen. Die Notar- und Anwaltskosten werden gemäß einer gesetzlich festgelegten Gebührenordnung berechnet.
Kann der Vertrag aufgehoben werden?
Ein Ehevertrag mit Gütertrennung kann durch beidseitige Vereinbarung aufgehoben werden, wobei eine einseitige Aufhebung nicht möglich ist. Alternativ kann ein bestehender Ehevertrag durch einen neuen ersetzt werden, sofern beide Parteien zustimmen. Die Aufhebung eines Ehevertrags ist mit Kosten verbunden.
Quellen: Bundesministerium der Justiz, advocado und rechtsberater.de