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Studium fertig und keinen Job: Bekommt man nun Bürgergeld?

Nach dem Studium beginnt die Jobsuche. Doch bis man eine Stelle findet, kann es etwas dauern. Viele fragen sich dann, ob der Staat in diesem Fall mit dem Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I finanziell unter die Arme greift.

Ein Absolventenhut liegt auf vielen goldenen Münzen.
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Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Mit dem Universitätsabschluss in der Tasche steht dem Start in die Arbeitswelt nichts mehr im Wege. Doch damit man beruflich voll durchstarten kann, benötigt an erstmal den passenden Job. Doch bis man diesen gefunden hat, kann es manchmal einige Zeit dauern. Viele Betroffene stellen sich daher die Frage, ob man nach dem Studium Bürgergeld beantragen kann. Oder hat man vielleicht sogar Anspruch auf Arbeitslosengeld I? Hier findest du die Antworten auf diese Fragen. Ein Überblick.

Nach dem Studium: Hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld I?

Wer mit dem Studium fertig ist uns sich auf Jobsuche begibt, stellt sich oft die Frage, ob man als arbeitssuchende Person Anspruch auf Bürgergeld oder sogar Arbeitslosengeld I hat. Für den Bezug von Arbeitslosengeld 1 ist es erforderlich, dass die „Anwartschaftszeit“ erfüllt wird, wie es auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit heißt.

Dies bedeutet, dass der/die Antragsteller:in innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate lang entweder pflicht- oder freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben muss.

Für Hochschulabsolvent:innen bedeutet dies: Wer sich in den vergangenen Jahren nicht ausschließlich auf das Studium konzentriert hat und nebenbei eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt hat, hat unter Umständen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

Entscheidend ist, ob während der Beschäftigung während des Studiums Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet wurden, so buergergeld.org. Für Werkstudenten gilt eine Beschäftigung als sozialversicherungspflichtig, wenn sie pro Woche mehr als 20 Stunden arbeiten.

Hochschulabsolvent:innen können Bürgergeld beantragen

Findet man nach dem Studium nicht sofort einen Job, haben Betroffene buergergeld.org zufolge Anspruch auf das sogenannte Bürgergeld – vorausgesetzt, es liegt eine Bedürftigkeit vor. Für Jungakademiker:innen gelten neben der Bedürftigkeit auch alle anderen Regeln des Bürgergeldes. Das bedeutet, dass sie dem Arbeitsmarkt für mindestens drei Stunden pro Tag zur Verfügung stehen müssen.

Die Bundesagentur für Arbeit kann Jobsuchenden auch auf andere Weise finanziell unter die Arme greifen, beispielsweise durch Unterstützung bei Bewerbungskosten oder Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche, wie Christian Ludwig, Pressesprecher der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, gegenüber dem Südkurier erklärt.

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