Wer Eigentum besitzt, muss dafür die sogenannte Grundsteuer als jährliche Abgabe entrichten. Viele Haus- und Immobilienbesitzer:innen fragen sich daher, ob man sich einen Teil des Geldes über die Steuer wieder zurückholen kann. In welchen Fällen das tatsächlich möglich ist, erfährst du hier.
Steuererklärung: Kann man die Grundsteuer absetzen?
Wenn du Vermieter:in bist, kannst du die Grundsteuer bei der Steuererklärung angeben. Allerdings erhältst du nur dann eine steuerliche Entlastung, wenn du zuvor die Grundsteuer nicht auf deine Mieter:innen umgelegt hast. Denn wenn du sie als Nebenkosten umlegst, hast du schließlich keine Ausgaben. Wenn du die Grundsteuer jedoch nicht auf die Mieter:innen überträgst, mindert sie deine Steuerlast.
Eigentümer:innen, die Teile ihrer Immobilie vermieten, können die Grundsteuer nur für diese vermieteten Teile absetzen. Selbstnutzer:innen haben hingegen keine Möglichkeit, die Grundsteuer in ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben. Das Gleiche gilt in der Regel auch für Mieter:innen.
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Wo trage ich die Grundsteuer ein?
Vermieter:innen können die Grundsteuer als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung angeben. Dies erfolgt in der Anlage V unter dem Abschnitt „Vermietung“. Hier können alle Einkünfte und Ausgaben aus Vermietung und Verpachtung aufgeführt werden. Die Grundsteuer wird in Zeile 47 eingetragen, während die Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter in Zeile 13 unter „Umlagen“ vermerkt werden.
Wenn die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben null beträgt, hat die Angabe der Grundsteuer keinen Einfluss auf die Steuerlast. Es ist wichtig, diese Angaben sorgfältig zu machen, um mögliche Steuervorteile zu nutzen.
Wie hoch ist die Grundsteuer?
In Deutschland zahlen Eigentümer die Grundsteuer für ihren Grundbesitz, einschließlich unbebauter Grundstücke und Gebäude. Die Höhe der Steuer hängt vom Einheitswert des Grundstücks sowie vom Grundsteuerhebesatz ab, der von Gemeinde zu Gemeinde variiert. Ein weiterer Faktor ist die Grundsteuermesszahl, die je nach Art des Gebäudes (z. B. Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus) festgelegt wird.
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