Mit dem Beginn eines neuen Monats stehen auch wieder einige Änderungen auf dem Plan. So kann sich beispielsweise eine Berufsgruppe über die Auszahlung eines Inflationsbonus freuen. Doch damit nicht genug. Darüber hinaus gibt es eine veränderte Zuzahlung für Medikamente und eine neue Regelung bei Ersatzfreiheitsstrafe. Welche Änderungen es im Februar 2024 noch gibt, zeigt dir unser Überblick.
Änderungen Februar 2024: Neuregelung der Zuzahlung zu Medikamenten
Ab Februar 2024 tritt eine gesetzliche Neuregelung in Kraft, die die Zuzahlung zu Medikamenten vereinfacht. Zukünftig richtet sich die Zuzahlung nach der Packungsgröße, und sie ist für mehrere kleine Packungen oder eine große Packung mit gleicher Menge gleich. Dies ersetzt das bisherige System, bei dem für jede einzelne Packung eine separate Zuzahlung erforderlich war, selbst wenn nur Teilmengen erworben wurden. Die Änderung zielt darauf ab, den Zugang zu Medikamenten zu erleichtern und den Prozess für die Patienten transparenter zu gestalten.
Herkunft von Fleisch muss angegeben werden
Ab dem 1. Februar 2024 gibt es eine wichtige Neuerung in der Lebensmittelkennzeichnung für loses Ziegen-, Schaf-, Geflügel- und Schweinefleisch, das zum Verkauf angeboten wird. Gemäß den neuen gesetzlichen Bestimmungen ist es nun erforderlich, den Ursprung dieses Fleisches anzugeben, wobei sowohl der Ort der Aufzucht als auch der Ort der Schlachtung berücksichtigt werden müssen. Sogar wenn das Fleisch größtenteils aus derselben Herkunft stammt und nur geringe Mengen von anderen Quellen bezogen wurden, muss dies in der Kennzeichnung entsprechend vermerkt werden.
Für Hackfleisch oder Teilstücke genügt die Information „aufgezogen und geschlachtet in der EU“ oder „außerhalb der EU“. Fleisch, das keine obligatorische Herkunftsangabe trägt, darf weiterhin bis zum Aufbrauchen verkauft werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Klarheit und Rückverfolgbarkeit von Fleischprodukten zu verbessern und den Verbraucher:innen detaillierte Informationen über die Herkunft ihrer Lebensmittel zu bieten.
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Änderungen Februar 2024: Dachdecker erhalten Inflationsbonus
Im Februar dürfen sich Dachdecker:innen über eine kleine Finanzspritze freuen. Denn gewerbliche und kaufmännisch-technische Dachdecker:innen dürfen sich auf die Zahlung einer Inflationsprämie freuen. Die „Deutsche Handwerkszeitung“ berichtet, dass eine Zusatzzahlung in Höhe von 457 Euro spätestens mit der Lohnabrechnung für Februar 2024 ausbezahlt wird.
Ab Februar 2024 wird die Ersatzfreiheitsstrafe verringert
Wer sein Bußgeld trotz wiederholter Aufforderungen nicht entrichtet, sah bisher möglicherweise einer Ersatzfreiheitsstrafe entgegen, bei der die Hafttage entsprechend der Höhe des Bußgeldes umgerechnet wurden. Doch ab Februar 2024 wird sich dies ändern: Eine neue gesetzliche Regelung sieht vor, die Ersatzfreiheitsstrafe zu halbieren.
Dies bedeutet, dass diejenigen, die ihre Bußgelder nicht bezahlen, künftig nur noch die Hälfte der ursprünglichen Haftzeit verbüßen müssen. Mit dieser Maßnahme soll eine fairere und ausgewogenere Sanktionierung eingeführt werden, um eine angemessenere Reaktion auf säumige Bußgeldzahlungen zu gewährleisten.
Vergütung für Solar-Einspeisung sinkt
Die Einspeisevergütung für selbstproduzierten Solarstrom ins öffentliche Netz verringert sich für neue Photovoltaikanlagen ab dem 1. Februar alle sechs Monate um 1 Prozent. Denn das zuvor eingeführte Osterpaket der Bundesregierung, das einen kontinuierlichen Vergütungsrückgang stoppte, läuft zu diesem Zeitpunkt aus.
Aktuell erhalten Betreiber von PV-Anlagen mit bis zu 10 Kilowatt-Peak (kWp) noch 8,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde (kWh). Ab Februar sinkt dieser Betrag auf 8,12 Cent, und im August weiter auf 8,04 Cent pro kWh. iese schrittweise Reduzierung soll Anreize für eine effizientere Nutzung von Solarenergie setzen und langfristig die Förderkosten für erneuerbare Energien senken.
Quellen: Focus, Chip, T-Online