Damit du an der Kasse keine bösen Überraschungen erlebst, solltest du über deine Rechte Bescheid wissen. Wir haben dir die 4 wichtigsten Themen zusammengestellt.
Umtauschrecht: Leider nicht immer gegeben
Beachte, dass es kein universelles Umtauschrecht gibt. Auch wenn das so ist, sind die meisten Händler in der Regel kulant und akzeptieren unerwünschte Artikel zurück. Tipp: Wenn du Zweifel hast, kannst du dir beim Kauf schriftlich ein Umtauschrecht zusichern lassen, besonders bei Geschenken, die möglicherweise nicht passen.
Preisangaben sind nicht immer verbindlich
Obwohl der Preis auf dem Etikett feststeht, kann an der Kasse ein anderer Betrag von dir verlangt werden. In der Regel gilt der Kassenpreis, also prüfe die Übereinstimmung von Etikettenpreis und Kassenbetrag, um Missverständnisse zu vermeiden und gib im Zweifel das Produkt zurück.
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Gutscheine haben ein Verfallsdatum
Auch wenn auf einem Gutschein keine Enddatum vermerkt ist, kannst du ihn nicht unbegrenzt einlösen. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Anschließend ist der Gutschein-Anbieter gesetzlich weder verpflichtet, den Gutschein einlösen noch den darauf vermerkten Geldwert zu erstatten. Gutscheine ohne ausgewiesenes Enddatum können also nach drei Jahren ab dem Kaufdatum vom Händler abgelehnt werden. Tipp: Kulanz kann helfen, den Gutschein dennoch einzulösen, jedoch hast du rechtlich gesehen nach drei Jahren keinen Anspruch mehr darauf.
Pfandbons: Drei Jahre Gültigkeit
Rechtlich gesehen sind Pfandbons genauso wie Gutscheine zu behandeln: Sie sind also 3 Jahre gültig ab dem Ende des Jahres, in dem sie gedruckt wurden. Das Problem: Im Laufe der Zeit kann es passieren, dass die Summe oder das Datum verblassen und beides dann nicht mehr gut lesbar ist. Wichtig ist, sie in der entsprechenden Filiale einzulösen. Außerdem muss das Datum auf dem Bon noch lesbar sein. Deshalb sollte man mit der Einlösung des Pfandbons besser nicht allzulange warten.