Ist dir das auch schon einmal passiert? Du warst einkaufen und hast dein Auto wie gewohnt auf dem Kundenparkplatz abgestellt. Als du mit deinen Einkaufstüten zurückkehrst, hängt an der Windschutzscheibe ein Strafzettel. Augenscheinlich hast du vergessen, die Parkscheibe reinzulegen oder schlichtweg die Zeit vergessen. So oder so: Ein Knöllchen ist immer eine ärgerliche Angelegenheit – zumal die Kosten für den oft unbeabsichtigten Fehler ziemlich hoch sein können. Aber ist das überhaupt rechtens? Wir erklären dir, was du beim Parken auf Privatparkplätzen beachten musst und welche Rechte du hast.
Parken auf dem Privatparkplatz: Supermarktgelände ist Privatgrund
Kostenloses Parken zieht Kund:innen an und ermutigt sie, mehr Zeit im Geschäft zu verbringen – eine kluge Strategie, die sowohl dem Supermarkt als auch den Autofahrern zugutekommt. Um jedoch das dauerhafte Parken zu verhindern, setzen Supermärkte oft externe Dienstleister ein, die den Parkplatz überwachen und bei Bedarf Strafzettel ausstellen. Aber ist das überhaupt legal?
Ja, denn der Parkplatz befindet sich nicht im öffentlichen Raum, sondern in privater Hand. Daher sind die Parkplätze das Eigentum des Supermarktes. Wenn man sein Auto auf dem Parkplatz eines Supermarktes abstellt, ohne die dort geltenden Regeln zu befolgen, handelt es sich rechtlich gesehen um unberechtigtes Parken auf Privatgrund, was entsprechend sanktioniert werden kann.
Strafzettel ist nur bei Hinweisschildern rechtens
Nun wissen wir, dass man einen Vertrag abschließt, wenn man den Pkw auf dem Parkplatz vor dem Supermarkt abstellt. Doch das allein reicht nicht aus, um bei einem Vergehen zum Beispiel eine Geldstrafe zu verhängen. Damit eine Vertragsstrafe rechtens ist, müssen bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Im Falle des Parkens auf Privatparkplätzen muss der Inhaber oder die Inhaberin des Supermarktes die Modalitäten, die für das Abstellen des Pkws gelten, einschließlich drohender Strafen, auf Hinweisschildern klar und deutlich kommunizieren. Daher sollten private Supermarktparkplätze folgendermaßen gekennzeichnet sein:
- An der Einfahrt zum Supermarkt-Parkplatz sollte ein gut lesbares Schild die Parkbedingungen deutlich anzeigen (Zeitspanne und Parkscheibe).
- Wenn Parkgebühren erhoben werden, sollten diese in einer klaren und übersichtlichen Tabelle aufgeführt sein.
- Das Hinweisschild muss auch die maximale erlaubte Parkzeit gut lesbar darstellen.
- Zusätzlich muss das Hinweisschild Informationen darüber enthalten, welche Strafen bei Verstößen gegen die Parkregeln drohen (Geldstrafe, Abschleppen).
Doch nicht immer ist eine gute Sichtbarkeit der Hinweisschilder gegeben. Das heißt: Du als Autofahrer:in musst dich auf dem Parkplatz also selbstständig umschauen und nach den entsprechenden Hinweisschildern Ausschau halten. Fühlst du dich allerdings nicht ausreichend informiert, kannst du gegen den Strafzettel vorgehen. In diesem Fall rät der Verbraucherschutz: Mach Bilder von den Hinweisschildern, notiere dir die Kontaktdaten von möglichen Zeugen und wende dich schriftlich an das Unternehmen, das den Privatparkplatz betreut.
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Strafzettel auf Supermarkt-Parkplatz: So hoch darf die Strafe ausfallen
Der Ärger über ein Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz ist besonders groß, da dieses in der Regel deutlich teurer ist als ein gewöhnlicher Strafzettel. Das liegt unter anderem daran, dass es sich beim Falschparken auf einem Privatparkplatz nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Vertragsstrafe handelt. Die Höhe dieser Strafe variiert von Unternehmen zu Unternehmen, wobei einige von ihnen bis zu 30 Euro verlangen. Im Allgemeinen wird die Gebühr als Vergleichswert herangezogen, die ein Strafzettel für Falschparken in der jeweiligen Stadt kostet.
Quellen: Bayrischer Rundfunk, ADAC und daserste.de