Die Tage sind nun deutlich kürzer geworden und auch die Temperaturen werden allmählich einstellig. Damit man es bei diesem ungemütlichen Wetter in den eigenen vier Wänden kuschelig warm hat, wird das Heizthermostat hochgedreht. Blöd ist es nur, wenn die Heizung danach kalt bleibt. Insbesondere Personen, die in einer Mietwohnung leben, stellen sich dann die Frage, wann der/die Vermieter:in die Heizung einstellen muss. Hier erfährst du die Antwort.
Heizung anstellen: Was muss der Vermieter und was nicht?
Wenn die Temperaturen draußen fallen, stellen sich insbesondere Personen, die in einer Mietwohnung leben, eine ganz bestimmte Frage: Ab welcher Temperatur muss der/die Vermieter:in die Heizung anstellen? Dabei kann diese Frage nicht so einfach beantwortet werden. Denn der Zeitpunkt, zu dem die Heizung eingeschaltet werden muss, unterliegt nicht dem Ermessen des Vermieters bzw. der Vermieterin. In Deutschland gibt es nämlich festgelegte Heizregeln für Immobilienbesitzer:innen.
Dabei erstreckt sich hierzulande die Heizperiode üblicherweise vom 1. Oktober bis 30. April. Allerdings können, gemäß dem Berliner Mieterverein, je nach individueller Vereinbarung im Mietvertrag Abweichungen vorkommen. In einigen Fällen wird die Heizperiode in solchen Verträgen auf den Zeitraum vom 15. September bis 15. Mai festgelegt, wenngleich dies eher selten der Fall ist.
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Ab diesen Temperaturen müssen Vermieter:innen heizen
Selbst außerhalb der Heizperiode kann es notwendig sein, dass der Vermieter die Heizung in Betrieb nehmen muss. Dies liegt daran, dass der/die Vermieter:in seine Bewohner:innen nicht frieren lassen darf. Schließlich würde er so ihre Gesundheit gefährden. „Der Vermieter muss deshalb spätestens dann heizen, wenn die Zimmertemperatur tagsüber auch nur zeitweise unter 18 Grad sinkt und absehbar ist, dass die kalte Witterung länger als ein bis zwei Tage anhält“, heißt es auf der Webseite des Berliner Mietervereins.
Darüber hinaus muss die Heizung einsatzbereit sein, wenn die Raumtemperatur tagsüber unter 16 Grad Celsius sinkt. Ebenso muss der Vermieter die Heizung einschalten, wenn die Außentemperatur an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 12 Grad Celsius liegt.
Das kannst du tun, wenn der/die Vermieter:in nicht heizt
Obwohl es keine gesetzliche Regelung gibt, haben die Gerichte festgelegt, wann die Heizung eingeschaltet werden muss. Wenn die Heizung trotz kalter Außentemperaturen nicht eingeschaltet wird, liegt ein Mietmangel vor, der dir das Recht auf eine so genannte Mietminderung gewährt.
So darfst du die Miete für den Zeitraum mindern, in dem die vorgegebenen Raumtemperaturen nicht erreicht wurden. Und wie viel weniger Miete ist drin? Wenn du unter 17 Grad Raumtemperatur hast, kannst du die Miete um bis zu 25 Prozent mindern. Wenn die Heizanlage komplett ausfällt und nicht zeitnah repariert wird, kannst du die Mietzahlungen um bis zu 100 Prozent kürzen. Dir steht im Extremfall auch das Recht einer fristlosen Kündigung des Mietvertrags zu. Dabei ist es laut Gericht unerheblich, warum die Heizanlage nicht funktioniert hat.
Quellen: Berliner Mietverein, mietercheck.de und Westfälischer Anzeiger