Es ist kaum zu fassen, aber das Jahr 2024 steht uns bereits in wenigen Tagen bevor. Und für Millionen von Bürgerinnen und Bürgern hält das neue Jahr eine angenehme Überraschung bereit – mehr Geld. In diesem Artikel erfährst du, wer sich im Jahr 2024 über eine zusätzliche finanzielle Unterstützung freuen kann.
Wer 2024 mehr Geld erhalten soll
Das Leben ist in Deutschland ganz schön teuer geworden. Wer in diesem Jahr mit seinem Geld zu kämpfen hatte, kann sich auf das neue Jahr freuen. Denn Millionen Bürgerinnen und Bürger werden ab dem nächsten Jahr etwas mehr Geld auf ihrem Konto vorfinden. Wer zu den Glücklichen gehört und wie hoch der Geldsegen ausfällt, erfährst du im Folgenden:
Erwerbsminderungsrente soll 2024 erhöht werden
2024 soll die Erwerbsminderungsrente für rund drei Millionen Empfänger:innen erhöht werden. Dies geht aus Informationen der Deutschen Rentenversicherung hervor. Die genaue Höhe der Erhöhung hängt dabei vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Zum Beispiel erhalten Personen, die zwischen 2001 und 2014 in Rente gegangen sind, einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Wenn der Rentenbeginn zwischen Juni 2014 und Dezember 2018 lag, beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent.
Mindestlohn wird angehoben
Wer aktuell für den Mindestlohn arbeitet, kann sich auf das nächste Jahr freuen. Denn schon im Januar soll dieser um 41 Cent auf 12,41 Euro angehoben werden, wie die Bundesregierung mitteilte. Minijobber können sich im Jahr 2024 über eine doppelte Verbesserung freuen. Denn die monatliche Entgeltgrenze steigt von bisherigen 520 Euro auf nunmehr 538 Euro.
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2024 steigt auch das Bürgergeld
Doch auch Bürgergeld-Empfänger:innen erhalten 2024 etwas mehr Geld. Denn angesichts der steigenden Preise und der Inflation schlägt der 14. Existenzminimumbericht vor, die Regelsätze für das Bürgergeld zu erhöhen. Laut Angaben der Bundesregierung sehen die Auszahlungsbeträge 2024 dann wie folgt aus:
- Alleinstehende/Alleinerziehende: Statt 502 Euro, dann 563 Euro
- Volljährige Partner: Statt jeweils 451 Euro, dann jeweils 506 Euro
- Volljährige in Einrichtungen: Statt 402 Euro, dann 451 Euro
- Kinder von 14 und 17 Jahren: Statt 420 Euro, dann 471 Euro
- Kinder von 6 bis 13 Jahren: Statt 348 Euro, dann 390 Euro
- Kinder von 0 bis 5 Jahren: Statt 318 Euro, dann 357 Euro
Pflegebedürftige und Angehörige erhalten mehr finanzielle Hilfe
2024 ändert sich auch bei den Pflegeleistungen einiges. So erhöht sich zu Beginn des Jahres das Pflegegeld um fünf Prozent. Das Gute: Die Erhöhung erfolgt ganz automatisch, ein Antrag ist hierfür also nicht notwendig. Doch damit nicht genug. Für das Jahr 2025 wird eine weitere Anhebung von 4,5 Prozent erwartet. Dabei gelten diese Erhöhungen auch für Pflegesachleistungen.
Ab 2024 haben berufstätige pflegende Angehörige die Möglichkeit, das Pflegeunterstützungsgeld jährlich zu beantragen. Dies war zuvor lediglich einmal pro Pflegefall möglich. Ebenfalls wird im kommenden Jahr der Zuschuss zum Eigenanteil der Pflegekosten bei Heimunterbringungen erhöht.
Im ersten Jahr wird eine Steigerung von bisher 5 auf 15 Prozent erwartet. Im zweiten Jahr soll der Anteil von 25 auf 30 Prozent ansteigen, gefolgt von einer geplanten Erhöhung im dritten Jahr von 45 auf 50 Prozent. Das Bundesministerium für Gesundheit hat zugesichert, dass ab dem vierten Jahr eine weitere Anhebung von 70 auf 75 Prozent erfolgen wird.
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