Jedes Jahr ist es für etwa 52 Prozent der deutschen Arbeitnehmer eine erfreuliche Überraschung, wenn das Weihnachtsgeld Ende November in ihrer Gehaltsabrechnung auftaucht. Angesichts der hohen Lebenshaltungskosten wird die Freude in diesem Jahr wahrscheinlich noch größer sein. Doch nicht jede:r bekommt denselben Betrag ausgezahlt. Das Statistische Bundesamt hat kürzlich veröffentlicht, welche Berufe das höchste Weihnachtsgeld erhalten. Eine Übersicht findest du hier.
In diesen Branchen fällt das Weihnachtsgeld am höchsten aus
Personen, die im Sektor „Erdöl- und Erdgasgewinnung“ tätig sind, können sich zum Ende des Jahres über großzügige Bonuszahlungen freuen. Denn laut einem Bericht von infranken.de beträgt das durchschnittliche Weihnachtsgeld hier erstaunliche 5.504 Euro. Ebenso erhalten Beschäftigte im Bereich „Kokerei und Mineralölverarbeitung“ eine vergleichbar hohe Sonderzahlung von 5.450 Euro.
Auch im Bereich „Energieversorgung“ ist das Weihnachtsgeld mit 5.263 Euro äußerst großzügig bemessen. Es überrascht kaum, dass die Weihnachtsboni in diesen Branchen aktuell so ausfallen, da viele Unternehmen in diesen Sektoren derzeit von den hohen Energiepreisen profitieren.
Hier fällt die Gratifikation am niedrigsten aus
Die niedrigsten Weihnachtsgeldzahlungen in diesem Jahr gehen an Tarifbeschäftigte im Bereich „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“, die im Durchschnitt lediglich 327 Euro erhalten. Den zweitniedrigsten Betrag verzeichnet der Bereich „Tabakverarbeitung“ mit durchschnittlich 564 Euro. Der Bereich „Tabakverarbeitung“ liegt mit 564 Euro auf dem zweiten Platz, gefolgt von „Wach- und Sicherheitsdiensten sowie Detekteien“ mit vergleichsweise geringen 757 Euro, wie rtl.de berichtet.
Selbstverständlich sind dies nicht die einzigen Branchen, die ihren Beschäftigten in diesem Jahr eine Weihnachtsgratifikation gewähren. Die folgende Übersicht zeigt, wie viel Weihnachtsgeld im Durchschnitt gezahlt wird:
Branche | Durchschnittliches Weihnachtsgeld (Brutto) |
Gewinnung von Erdöl und Erdgas | 5.504 Euro |
Kokerei und Mineralölverarbeitung | 5.450 Euro |
Rundfunkveranstalter | 5.341 Euro |
Energieversorgung | 5.263 Euro |
Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen | 5.104 Euro |
Herstellung von chemischen Erzeugnissen | 5.100 Euro |
Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie | 4.967 Euro |
Erbringung von Finanzdienstleistungen | 4.304 Euro |
Informationsdienstleistungen | 4.279 Euro |
Forschung und Entwicklung | 4.209 Euro |
Getränkeherstellung | 4.110 Euro |
Wasserversorgung | 4.108 Euro |
Spiel-, Wett- und Lotteriewesen | 4.012 Euro |
Verlagswesen | 3.751 Euro |
Sozialwesen | 3.493 Euro |
Gesundheitswesen | 3.439 Euro |
Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten | 3.330 Euro |
Post-, Kurier- und Expressdienste | 3.225 Euro |
Reisebüros und Reiseveranstalter | 3.221 Euro |
Erziehung und Unterricht | 3.178 Euro |
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung | 2.959 Euro |
Rechts- und Steuerberatung; Unternehmensberatung | 2.861 Euro |
Luftfahrt | 2.340 Euro |
Einzelhandel | 1.985 Euro |
Gastgewerbe | 919 Euro |
Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien | 757 Euro |
Tabakverarbeitung | 564 Euro |
Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften | 327 Euro |
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Weihnachtsgeld: Nur jede:r zweite Beschäftigte erhält es
Auch wenn die Höhe des Weihnachtsgelds stark von der Branche abhängig ist, können sich in Deutschland immerhin etwa die Hälfte der Beschäftigten über die Gratifikation freuen wie die Hans-Böckler-Stiftung berichtet. Demnach erhalten 52 Prozent der Arbeitnehmer:innen diese zusätzliche Jahressonderzahlung. In Unternehmen mit Tarifverträgen erhalten dabei etwa 77 Prozent der Mitarbeiter:innen diese Gratifikation, während in Betrieben ohne Tarifverträge nur 41 Prozent die Sonderzahlung erhalten.
Im Gegensatz dazu bekommen Beschäftigte im Bereich der Gebäudereinigung kein Weihnachtsgeld. Als Ausgleich dafür wurde für die Jahre 2021 bis 2023 ein sogenannter „Weihnachtsbonus“ eingeführt. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 150 Prozent des Stundenlohns für Arbeit, die an den Tagen des 24. Dezembers oder wahlweise am 31. Dezember geleistet wird, wie die Deutschen Handwerks Zeitung berichtet.