Es gibt Versicherungen, die als unerlässlich gelten, während andere kaum lohnenswert oder zu teuer sind. Die Frage, welche Versicherungen man haben sollte, führt oft zu unterschiedlichen Meinungen. Doch egal für welche Police man sich entscheidet, eine einmal abgeschlossene Versicherungen musst du jedoch nicht zwangsläufig ein Leben lang behalten. Du hast immer die Möglichkeit, diese zu kündigen. Wer sich für eine Beendigung des Vertrages entscheidet, muss sich allerdings an bestimmte Bedingungen und Fristen halten. Wir erklären dir, wie du Versicherungen richtig kündigst.
Versicherung kündigen – diese Frist gilt es zu beachten
In der Regel können die meisten Versicherungen am Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Die übliche Kündigungsfrist beträgt dabei drei Monate, wie das beispielsweise für Sachversicherungen Gang und Gäbe ist. Konkret bedeutet dies: Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres beim Versicherer eingegangen sein.
Doch wie immer im Leben gibt es auch hier wieder Ausnahmen. So muss die Kündigung für die Kfz-Versicherung in den meisten fällen nur einen Monat vor vor dem Ende des Versicherungsjahres dem Versicherer vorliegen. Dies hängt oft damit zusammen, dass das Versicherungsjahr in der Kfz-Versicherung mit dem Kalenderjahr zusammenfällt. Daher sollte die Kündigung in der Regel bis spätestens zum 30. November erfolgen.
Aber auch Lebensversicherungen Zeichen sich bei den Kündigungsbedingungen durch eine größere Flexibilität aus. So können diese oftmals zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. Diese Versicherungsperiode dauert normalerweise ein Jahr, wenn die Beiträge und Prämien einmal jährlich gezahlt werden. Bei anderen Zahlungsweisen variieren die Kündigungsfristen und können einen Monat, ein Vierteljahr oder ein halbes Jahr betragen, je nach Vereinbarung.
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Sonderkündigung – wann dies möglich ist
Manchmal gibt es jedoch auch Gründe, die eine Kündigung vor Ablauf der üblichen Frist rechtfertigen können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Versicherungsunternehmen die Prämien erhöht, ohne die Leistungen anzupassen, oder wenn der Versicherungsschutz bei gleichbleibender Prämie reduziert wird.
Beachte jedoch den Zeitpunkt für eine solche außerordentliche Kündigung. Du musst spätestens einen Monat nach der Bekanntgabe der Prämienerhöhung durch den Versicherer kündigen. Die Kündigung wird wirksam, sobald die erhöhten Prämien fällig würden.
Versicherung immer schriftlich kündigen
Aber wie genau sollte man nun eine Versicherung kündigen? Telefonisch ist nicht zu empfehlen, sondern es ist besser, sie schriftlich zu übermitteln. Du kannst dies per E-Mail, Fax oder Brief tun – vergiss jedoch nicht, deine Unterschrift unter die Kündigung zu setzen. Im Falle einer Sonderkündigung musst du den Grund dafür angeben. Am besten vermerkst du auf dem Dokument, dass du um eine schriftliche Bestätigung bittest, dass die Kündigung eingegangen ist.
Quellen: T-Online, Handelsblatt und Verbraucherzentrale