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Fahrtkosten: So kannst du deinen Arbeitsweg von der Steuer absetzen

Erwerbstätige, die mit dem Auto zur Arbeit fahren, können von der Entfernungspauschale profitieren und ihren Arbeitsweg steuerlich geltend machen. So funktioniert es.

Ein Mann füllt seine Steuererklärung aus. Neben den Unterlagen liegen Münzen und ein Spielzeugauto.
© Getty Images/Prapass Pulsub

Diese Fehler solltest du bei der Steuererklärung nicht machen

Die Steuererklärung richtig zu machen, ist gar nicht so einfach. Wir zeigen dir, mit welchen Tipps und Tricks du richtig Geld sparen kannst. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Wer nur ein paar Schritte von seinem Zuhause bis zur Arbeit hat, kann sich wirklich glücklich schätzen. Viele andere dagegen pendeln täglich weite Strecken und geben dabei ordentlich Geld für Benzin oder den ÖPNV aus. Um diesem Ungleichgewicht entgegenzuwirken, können Arbeitnehmende ihre berufsbedingten Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen. Wie das genau funktioniert, erfährst du hier.

Welche Fahrtkosten sind steuerlich absetzbar?

Wenn du wegen deinem Job oft unterwegs bist, gibt es gute Nachrichten! Mit deiner Steuererklärung kannst du dir einen Teil dieser Fahrtkosten zurückholen. Je nach Situation setzt du entweder die praktischen Pauschalen an oder du listest deine echten Ausgaben auf. Dabei gibt es drei Hauptkategorien von abzugsfähigen Fahrtkosten:

  1. Fahrten von der Wohnung zur Hauptarbeitsstelle.
  2. Heimfahrten bei doppelter Haushaltsführung vom Zweit- zum Erstwohnsitz.
  3. Fahrtkosten im Zusammenhang mit Dienstreisen oder Tätigkeiten außerhalb des üblichen Arbeitsplatzes.

Diese Kosten sollten als Werbungskosten in der Steuererklärung aufgeführt werden. Selbstständige können diese Ausgaben als Betriebskosten absetzen.

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So setzt du deinen Arbeitsweg von der Steuer ab

Durch die Entfernungspauschale, die vielen auch als Pendlerpauschale bekannt ist, kann man die Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich absetzen. Hierbei sind die Distanz zum Arbeitsort und die Anzahl der Arbeitstage entscheidend.Bei der Berechnung der Pendlerpauschale wird nur die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berücksichtigt. Pro gefahrenem Kilometer werden 30 Cent angesetzt, und ab dem 21. Kilometer sind es seit dem 1. Januar 2022 sogar 38 Cent.

Konkret bedeutet dies: Wenn ein Arbeitnehmender an 200 Tagen rund 25 Kilometer zur Arbeit pendelt, ergibt das eine Pauschale von 1500 Euro (25 Kilometer x 200 Tage x 0,30 Euro = 1 500 Euro). Ein Nachweis ist erst nötig, wenn die Pauschale mehr als 4500 Euro beträgt.

Wer die tatsächlichen Fahrtkosten steuerlich geltend machen kann

Nicht alle Steuerzahler können nur die Entfernungspauschale beanspruchen. Bei fehlender fester Tätigkeitsstätte im Arbeitsvertrag können eventuell die realen Fahrtkosten abgesetzt werden. Das entschied der Bundesfinanzhof in einem Fall eines Hafenarbeiters ohne feste Arbeitsstelle, der bei verschiedenen Firmen arbeitete. Das Finanzamt lehnte die tatsächlichen Fahrtkosten ab, doch der Bundesfinanzhof gab ihm Recht. Tatsächliche Aufwendungen können berücksichtigt werden, wenn man in einem klar definierten Gebiet arbeitet, so der Bund der Steuerzahler.