Das Verbot von bestimmten Heizungen soll bereits nächstes Jahr in Kraft treten. Somit sind die meisten Leute gezwungen, sich eine neue Heizung anzuschaffen. Doch Rentnerinnen und Rentner sollen jetzt laut einem neuen Gesetzesentwurf von diesem Heizungsverbot befreit werden. Ab welchem Alter man davon betroffen ist, zeigen wir dir in diesem Artikel. Außerdem wirst du erfahren, ob deine Heizung wirklich betroffen ist, denn wir zeigen, wie du herausfindest, ob deine Heizung bereits sehr alt ist.
So findest du heraus, wie alt deine Heizung wirklich ist
Um herauszufinden, wie alt Ihre Heizung ist, können Sie verschiedene Ansätze verfolgen:
- Unterlagen Prüfen: Wenn Sie Zugang zu den Unterlagen der Heizung haben, wie z.B. dem Kaufvertrag, der Bedienungsanleitung oder der Garantie, sollten Sie dort nach einem Herstellungsdatum oder einem Installationsdatum suchen.
- Typenschild Untersuchen: Viele Heizungsanlagen haben ein Typenschild, auf dem verschiedene Informationen angegeben sind, einschließlich des Herstellungsdatums. Dieses Schild ist oft auf der Außenseite der Anlage angebracht.
- Seriennummer Analysieren: Die Seriennummer des Geräts enthält oft das Herstellungsdatum. Manchmal sind die ersten vier Ziffern das Jahr und die Woche der Herstellung. Dies variiert jedoch von Hersteller zu Hersteller. Es kann hilfreich sein, die Seriennummer zu notieren und auf der Website des Herstellers oder in der Bedienungsanleitung nach Informationen zur Decodierung zu suchen.
- Hersteller Kontaktieren: Wenn Sie Schwierigkeiten haben, das Herstellungsdatum auf der Heizungsanlage selbst zu finden, können Sie versuchen, den Hersteller direkt zu kontaktieren. Halten Sie die Modellnummer und die Seriennummer bereit, wenn Sie anrufen oder eine E-Mail senden.
- Installateur oder Fachbetrieb Fragen: Wenn Ihre Heizung von einem Fachbetrieb installiert wurde, können Sie diesen kontaktieren und nach dem Installationsdatum fragen. Manchmal haben Fachbetriebe auch Unterlagen über die von ihnen installierten Anlagen.
- Heizungsfachmann Konsultieren: Wenn Sie keine Informationen von den obigen Methoden erhalten können, könnte es hilfreich sein, einen Heizungsfachmann zu Rate zu ziehen. Ein Fachmann kann möglicherweise das Alter der Heizung schätzen, basierend auf dem Zustand und dem Modell der Anlage.
Bitte beachten Sie, dass das Installationsdatum nicht immer genau dem Herstellungsdatum entspricht, da die Heizungsanlage möglicherweise einige Zeit gelagert wurde, bevor sie installiert wurde.v
Was ist das Heizungsverbot?
Doch was ist das Heizungsverbot überhaupt? Dabei handelt es sich um einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, welcher dafür sorgen soll, dass ab 2024 keine neuen Öl- oder Gasheizungen mehr eingebaut werden dürfen – es sei denn, sie werden mit einer Wärmepumpe kombiniert, die mit Erdwärme heizt. Ab 2045 sollen dann alle Heizungen abgeschaltet werden, die mit den oben genannten fossilen Brennstoffen heizen.
Könnten zusätzliche Kosten für Mieter durch das Heizungsverbot entstehen?
Die Installation einer neuen Heizung und energetische Sanierungen können erhebliche Kosten verursachen. In einigen Situationen ist es Vermietern erlaubt, diese Kosten auf die Mieter umzulegen.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn die Heizungsanlage lediglich repariert wird, muss der Vermieter laut heizung.de die Kosten selbst tragen. Ebenso, wenn eine alte Anlage durch eine gleichwertige ersetzt wird, sind die Kosten vom Vermieter zu tragen. Diese Fälle gelten nicht als Modernisierungsmaßnahmen, die in Paragraph 555b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt sind, sondern als Erhaltungsmaßnahmen.
Diese Personen sollen vom Heizungsverbot ausgenommen werden
Allerdings enthält dieses sogenannte Gebäudeenergiegesetz auch eine Ausnahme. Denn Menschen, die über 80 Jahre alt sind, werden von diesem Heizungsverbot ausgenommen. Dieser Vorschlag wurde jetzt jedoch vom Bundesrat abgelehnt und eine Alternative vorgeschlagen.
So schlägt der Bundesgerichtshof vor, „eine sachlich begründbare Altersgrenze“ einzuführen. Als Beispiel wurde dafür das Renteneintrittsalter vorgeschlagen. Jedoch steht auch dieser Vorschlag aktuell stark in der Kritik. Denn das Renteneintrittsalter gibt keine Aussage darüber, ob sich eine Person eine neue Heizung leisten kann oder eben nicht. Vielmehr hängt das davon ab, wie hoch die Rente oder Pension der betroffenen Personen ausfällt.
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Fazit: Nur eine Partei legt Einspruch ein
Somit gibt es aktuell noch keine klare Regelung dafür, welche Personen jetzt konkret von der Anschaffung einer neuen Heizung und vom Heizungsverbot befreit sind. Noch ist zudem unklar, ob das Gesetz – zumindest in diesem Ausmaß – überhaupt verabschiedet werden kann.
Bislang hat von den aktuellen Regierungsparteien nur die FDP Einspruch gegen diesen Gesetzesentwurf eingelegt. Über das Heizungsverbot als Gesamtpaket wird derzeit im Bundestag beraten.