Die Gehaltsabrechnung dürfte bei vielen Arbeitnehmenden für große Verwunderung sorgen. Denn ab Juli 2023 wird das Netto-Gehalt einiger geringer ausfallen, während andere mehr Geld erhalten werden. Aber warum? Der Grund dafür ist die Erhöhung des Pflegebeitrags. Dabei sind insbesondere kinderlose Arbeitnehmende von der Beitragserhöhung betroffen. Alles was du zur Änderung wissen musst.
Viele Deutsche erhalten ab Juli 2023 weniger Gehalt – das ist der Grund
Ab Juli 2023 erhalten viele Arbeitnehmende weniger Nettogehalt von ihrem Bruttobetrag. Der Grund: Ab dem 1. Juli wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens angehoben. Der Arbeitgeber beteiligt sich anteilig an den Beiträgen zur Pflegeversicherung. Abhängig von der Anzahl der Kinder steigt der prozentuale Anteil, den der Arbeitgeber übernehmen muss. Bislang betrug der Beitragssatz für Arbeitnehmende ohne Kinder bei jeweils 1,525 Prozent. Ab Juli 2023 wird dieser nicht mehr gerecht geteilt. So erhöht sich der Abzug auf der Lohnabrechnung auf 1,875 Prozent.
Dazu ein Beispiel: Laut Berechnungen des Online-Portals chip.de erhöht sich ab Juli 2023 der Beitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose, die ein Bruttogehalt von 3000 Euro beziehen, um 25 Euro. Damit zahlen sie 81 Euro allein für die Pflegeversicherung.
Gewinner der Beitragserhöhung sind Familien
Gewinner der Beitragserhöhung sind Familien. Im Gegensatz zu kinderlosen Arbeitnehmenden werden diese ab Juli wohl ein höheres Gehalt haben. Denn für sie fällt der Beitragssatz pro Kind um 0,25 Beitragspunkte – und das bei bis zu fünf Kindern. Damit können Eltern ihren Beitragssatz auf bis zu 2,4 Prozent senken. Diese finanzielle Entlastung gilt allerdings nur solange die Kinder unter 25 Jahre alt sind.
Bei all den ganzen Zahlen kommt man ziemlich durcheinander. Diese Beiträge sollen Arbeitnehmende dem Gesundheitsministerium zufolge ab dem 1. Juli 2023 zahlen:
- ohne Kinder: 4 % (Anteil des Arbeitnehmers: 2,3 %)
- mit 1 Kind: 3,4 % (Anteil des Arbeitsnehmers: 1,7 %)
- mit 2 Kindern: 3,15 % (Anteil des Arbeitnehmers: 1,45 %)
- mit 3 Kindern: 2,9 % (Anteil des Arbeitnehmers: 1,2 %)
- mit 4 Kindern: 2,65 % (Anteil des Arbeitnehmers: 0,95 %)
- mit 5 oder mehr Kindern: 2,4 % (Anteil des Arbeitnehmers: 0,7 %)
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Gesundheitsministerium will finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung sichern
Mit der Anhebung des Beitragssatzes möchte das Gesundheitsministerium die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung sichern und geplante Leistungsanpassungen ermöglichen. Die Leistungen, die von der Pflegeversicherung erbracht werden, hängen von der Pflegegradstufe der Betroffenen ab. Eine Einstufung in eine der fünf Pflegegradstufen wird dabei von Gutachter:innen vorgenommen. Stufe eins bedeutet, dass die Selbstständigkeit nur geringfügig beeinträchtigt ist. Bei der Pflegestufe 5 hingegen benötigt die betroffene Person eine 24-Stunden-Betreeung.
Quelle: finanzen.de, nordbayern.de und mainpost.de