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Gilt die Weihnachtsfeier im Büro als Überstunden?

Dezember steht vor der Tür und somit auch zahlreiche Weihnachtsfeiern. Doch kann man sich die Weihnachtsfeier eigentlich auch als Überstunden anrechnen lassen? Mehr dazu liest du hier.

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Weihnachtsfeier als Überstunden anrechnen lassen, geht das? Foto: Getty Images / vgajic

Für einige ist die alljährliche Weihnachtsfeier etwas Schönes, um auch mal außerhalb der Arbeit mit den Kolleg:innen zu quatschen. Für manche ist es jedoch nichts weiter als eine Pflichtveranstaltung, bei der man auch noch kostbare Zeit vom Feierabend abgeben muss. Hier erfährst du, ob du dir diese Zeit als Überstunden anrechnen lassen kannst oder nicht.

Aus diesem Grund kann dich keiner zur Weihnachtsfeier zwingen

Auch wenn sich die Weihnachtsfeier für sehr viele verpflichtend anfühlt, ist sie das nicht. Die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) sieht vor, dass Arbeitnehmende selbst und frei entscheiden sollten, ob sie zu solchen Events gehen möchten. Arbeitgeber:innen können lediglich dazu einladen, aber niemanden dazu verpflichten, an solchen Team-Events teilzunehmen. Das gilt auch für andere Veranstaltungen, welche zum Zwecke des Team-Buildings durchgeführt werden.

Freiwillig bedeutet, es wird nicht bezahlt

Da die Teilnahme an solchen Events also freiwillig ist, bedeutet das auch im Umkehrschluss, dass man sich die Stunden für die Dauer der Veranstaltung nicht als Überstunden anrechnen lassen kann, auch wenn die Veranstaltung nach Feierabend stattfindet. Wer seine Zeit also lieber gern anders investieren möchte, der sollte von sich aus auf solch ein Team-Event verzichten. Denn laut der Rechtssprechung ist man demnach nicht befugt, sich dafür Überstunden anrechnen zu lassen.

Weihnachtsfeier als Überstunden: Diese Zeit zählt wirklich als Überstunden

Überstunden liegen grundsätzlich nur dann vor, wenn die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird. Meistens wird dies mit dem Vergleich der vertraglich geregelten Arbeitszeit und der tatsächlich erbrachten Arbeitszeit nachgeprüft. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass als Arbeitszeit nur die Zeit gilt, in der man wirklich die vertraglich geregelte Arbeitsleistung erbringt.

Doch auch wenn du dir die Weihnachtsfeier nicht als Überstunden anrechnen kannst, kann sie vielleicht lustiger werden, als du denkst. Immerhin sind meistens die Veranstaltungen die besten, auf die man davor keine Lust hat.

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