Am Dienstag, den 7.12.2021 war es endlich so weit: SPD, Grüne und FDP haben den Koalitionsvertrag unterzeichnet. Für alle Frauen ist dieses Schriftstück ein großer Schritt in Richtung reproduktive Selbstbestimmung. Eine Streichung hat besonders positive Auswirkungen auf die Gesundheit von Frauen. Welches frauenfeindliche Gesetz es zum Glück nicht mehr gibt und was es mit dem Paragrafen § 219 auf sich hat.
Koalitionsvertrag besagt: Werbeverbot für Abtreibungen soll abgeschafft werden
Schon seit längerer Zeit läuft eine Verfassungsklage gegen das Werbeverbot für Abtreibungen, die dank des Koalitionsvertrages jetzt wahrscheinlich nicht mehr notwendig ist. So planen die Grünen, die FDP und die SPD, den Paragraphen § 219 abzuschaffen.
Dieser verbietet Ärzt:innen auf ihrer Homepage über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Im Koalitionsvertrag heißt es: “Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.“
Schwangerschaftsabbrüche als Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung
Die neue Regierungskoalition geht jedoch noch weiter, wie im Vertrag ersichtlich wird. So wollen SPD, Grüne und FDP weitere Maßnahmen rund um Abtreibung und Lebensschutz ergreifen. Ein Schritt ist hierbei, die Schwangerschaftsabbrüche als Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung zu etablieren. Als Grund nennen die Parteien, dass “die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung gehöre.”
Damit verpflichtet sich die Ampel-Partei im Koalitionsvertrag, das Selbstbestimmungsrecht von Frauen zu stärken und sie vor “sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegner:innnen” zu schützen. Dafür soll es nicht nur eine “flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen” geben, sondern auch Schwangerschaftskonfliktberatungen, die online möglich sind.
Abschaffung schon längst überfällig
Viele Sozialverbände und Ärzt:innen kämpfen bereits jahrelang für die Streichung des Paragraphen und fordern eine Reform, wie Sina Tonk von der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes dem Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet. “Die Streichung hätte schon vor Jahren passieren müssen, die Reform im Jahr 2019 brachte keine Verbesserung.”
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