Die Corona-Pandemie zwingt Politiker zu extremen Entscheidungen. Die Einschränkung der Grundrechte gehen so weit, dass sie unsere Freiheit und unsere Demokratie betreffen. Alleine deshalb sind viele Maßnahmen an der Grenze zur Verfassungswidrigkeit. Wie kann es sein, dass so etwas überhaupt möglich ist?
Die Eingriffe in das Grundrecht haben tatsächlich eine rechtliche Grundlage: Das Infektionsschutzgesetz. Seuchen, wie COVID-19, sollen so eingedämmt werden. Auch die einzelnen Bundesländer können Schutzmaßnahmen für ihre Gebiete erlassen.
Allerdings gilt das nur, wenn diese Maßnahmen auch wirklich gerechtfertigt und verhältnismäßig sind. Klingt schwammig, ist es auch. Dennoch sind laut den Politikern und den meisten Virologen Einschränkungen notwendig.
1. Allgemeine Handlungsfreiheit
Die Allgemeine Handlungsfreiheit erlaubt dir alle Handlungen, die nicht verboten sind oder die Rechte anderer verletzt. Alles klar, Sherlock. Was das für dich bedeutet? Zum Beispiel, dass Besuche bei Freunden, Familie und Großeltern erstmal ausfallen müssen und du in bestimmten Bundesländern deine Wohnung nur noch aus triftigen Gründen verlassen darfst. Mit diesen 101 Dingen schaffst du es auch in den eigenen vier Wänden nicht durchzudrehen.
2. Freizügigkeit
Nein, hier geht es nicht um dein Recht nackt durch die Fußgängerzone zu laufen, sondern um ein wichtiges Freiheitsrecht. Dieses Gesetz garantiert dir, dass du dich einfach so innerhalb von Deutschland frei bewegen und auch das Land verlassen darfst, um dich an einem anderen Ort aufzuhalten. Grenzschließungen machen das jetzt unmöglich. Ohne einen triftigen Reisegrund darfst du nun an einigen Grenzen zurückgewiesen werden.
3. Unverletzlichkeit der Wohnung
Eigentlich dürfen Polizeibeamte deine Wohnung nur durchsuchen, wenn eine gemeine Gefahr oder sogar Lebensgefahr besteht. Nun auch bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und vor allem zur Bekämpfung von Seuchengefahr. Bist du infiziert, darf ein Amtsarzt mit einer Ermächtigung deine Wohnung betreten, auch unter Zwang.
4. Versammlungsfreiheit
Je nach Bundesland sind die Regeln für Versammlungen und Demonstrationen unterschiedlich. Bayern und Thüringen kommen einem Verbot sehr nahe, in Berlin dagegen könnten Versammlungen mit bis zu 20 Teilnehmern unter Umständen genehmigt werden. Natürlich nur, wenn das aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Fridays for Future hat zum Beispiel sehr schnell auf die Einschränkungen reagiert und verlegt die Demonstrationen ins Internet.
5. Glaubensfreiheit
Die Versammlungsverbote greifen auch in die Freiheit der Kirchen, Synagogen und Moscheen ein. Öffentliche Gottesdienste sind nur in Sachsen wieder erlaubt, überall sonst tabu. Damit ist die Ausübung der Religionsfreiheit eingeschränkt. Der digitale Segen ist definitiv kein angemessener Trost.
6. Berufsfreiheit
Betroffen ist jeder, der sein Geschäft schließen musste. Das gilt für Bars genauso wie für Modegeschäfte. Auch wer seine Arbeit im Home Office erledigen muss, ist eingeschränkt. Besonders betroffen sind Eltern, die ihre Kinder nicht in Kindergärten oder Schulen unterbringen können. Stress pur! Mit diesen fünf Tipps kannst du auch im Home Office endlich wieder abschalten.
7. Eigentumsgarantie
Wenn schon Corona-Quarantäne, dann doch lieber im Ferienhaus. Sollte dieses Haus allerdings in einem anderen Bundesland liegen, zum Beispiel an der Ostsee, kannst du den Urlaub nicht nur wegen dem eingeschränkten Freizügigkeitsrecht vergessen. Genau genommen darfst du in diesem Moment nämlich auch nicht auf dein Eigentum zugreifen. Wir hoffen alle, dass der Urlaub im Sommer nachgeholt werden kann. Im Moment sieht Erholung anders aus.
Die Demokratie leidet
Wie stark tatsächlich in unsere Demokratie eingegriffen wird, lässt sich am besten an der Versammlungsfreiheit zeigen. Demokratie lebt nicht nur im Bundestag, sondern auch auf der Straße. Neben Wahlen sind Demonstrationen die effektivste Möglichkeit seine geteilte Meinung zu zeigen und sind deutlich beeindruckender als Hashtags über Social Media. Ein wichtiger Weg an der Demokratie teilzunehmen wird so abgeschnitten.
Gesetze und Regeln sind (keine) Auslegungssache
Die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer werfen häufiger Fragen auf, das war schon vor der Corona-Pandemie so. Besonders die Abiturienten erleben es gerade hautnah. Eine der wenigen einheitlichen Regelungen ist die Neuöffnung der Friseursalons. Eitelkeit als Grund für einheitliche Prioritäten, vor allem für ein Land wie Deutschland beeindruckend.
Auch die EU hat wieder mal Durchsetzungsprobleme. Die Kommission hat klar definiert, wer die Grenzen zwischen Ländern wechseln darf: “Ein- oder ausreisen dürfen Menschen aus zwingenden familiären Gründen sowie Schutzsuchende.” Die Bundespolizei juckt das gerade herzlich wenig. Laut Presseberichten werden alle Asylsuchende grundsätzlich abgewiesen.
Ist ein Ende in Sicht?
Diese Frage lässt sich einfach beantworten: Nein. Wie lange die Grundrechte eingeschränkt bleiben regelt weder das Infektionsschutzgesetz, noch irgendein anderes Gesetz. Festgelegt wurde nur, dass die Maßnahmen gelten, solange sie verhältnismäßig sind. Die Folge: Eilanträge von Bürgern, die endlich wieder arbeiten wollen und ein Haufen Papierkram für die Gerichte.
Letzte Frage: Was zum Teufel ist “verhältnismäßig”?
Angemessen? Erforderlich? Wie auch immer du es umschreiben möchtest, vor allem heißt es, dass die Einschränkungen nicht größer sein dürfen als ihr Nutzen. Das Problem: Politiker sowieso, aber auch Virologen wissen zu wenig über den Virus, um den Nutzen der Maßnahmen vorher genau einzuschätzen.
Auch wenn das Argument “Es geht um Leben und Tod” wirklich nicht bei jeder Maßnahme zieht, die Grundrechte sind weit davon entfernt abgeschafft zu werden. Das Wichtigste ist nach der Pandemie zurück zur Normalität zu finden, an diesen Zustand solltest du dich aber nicht gewöhnen.
Damit diese Normalität so schnell wie möglich kommt, arbeiten Forscher unter Hochdruck an einer Impfung, erste Tests sollen schon Ende April stattfinden. Hier erfährst du, wie es um den Impfstoff steht.
Außerdem wird der schrittweise Austritt aus diesem Zustand geplant. Die sogenannte Exit-Strategie beschäftigt Politiker und Wissenschaftler gleichermaßen.
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