Du sehnst dich nach wochenlangem Homeoffice und etlichen Skype-Dates endlich nach etwas Freiheit? Dann wurde dein Wunsch erhört. Denn: Am 13. April veröffentlichte die Nationale Akademie der Wissenschaften – Leopoldina – ihre Stellungnahme zur Exit-Strategie.
Warum dieses Dokument so entscheidend war und was genau die daraus folgende Maskenpflicht bedeutet, erfährst du hier.
Leopoldina hat sich durchgesetzt – die Maskenpflicht ist da!
Die lang ersehnten Lockerungen können starten und mit ihnen auch die Maskenpflicht. Doch wann und wie die Masken getragen werden sollen ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Bei falschem Verhalten werden meist Bußgelder verhängt. Um dein Portemonnaie zu schonen, kannst du hier nachlesen, worauf du achten musst.
In den meisten Bundesländern beginnt die Maskenpflicht am 27. April. Mit Ausnahme von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Hier beginnt die Maskenpflicht etwas früher. Schleswig-Holstein startet etwas später, am 29. April.
Zusätzlich solltest du beachten, dass bei Verstoß der Maskenpflicht oftmals ein Bußgeld folgt. Wie hoch die Kosten sind, steht bis jetzt noch nicht fest. Ein Bußgeld-Katalog fehlt somit noch.
In Berlin wurde jedoch mitgeteilt, dass auf Strafen verzichtet wird und somit kein Bußgeld droht. Bürgermeister Michael Müller teilte mit, dass sich die Berliner diszipliniert an die Regeln halten würden.
Warum bereits im Vorfeld deutlich wurde, dass sich die Bundesregierung an dem Dokument der Leopoldina orientieren wird, erfährst du im Folgenden.
Die Bundesregierung wird sich an dem Dokument der Leopoldina orientieren
Daher wurde die Expertenmeinung mit Spannung erwartet. Denn am Mittwoch wird Angela Merkel per Telefonkonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder über das weitere Vorgehen beraten. Wie genau diese Exit-Strategie aussehen kann, beschreibt die Leopoldina in ihrer Stellungnahme.
Dass dieses Dokument ein wichtiger Anhaltspunkt für die Entscheidungen sein wird, hatte Merkel bereits zuvor erwähnt. Daher kannst du dir anhand des Dokuments jetzt schon ein bisschen mehr Klarheit darüber verschaffen, wie die nächsten Wochen aussehen könnten.
Die Freiheit ist zum Greifen nahe – oder doch nicht?
Trotz des Gutachtens kann die Rückkehr zur Normalität nicht von heute auf morgen geschehen. Dafür sind die Auswirkungen des Virus auf die einzelnen Bereiche der Gesellschaft zu groß. Auch wenn das wohl nicht ganz das ist, was du dir erhofft hast, wird es trotzdem einige Lockerungen geben.
Aufgrund der enormen Unsicherheit und der dynamischen Situation, trägt die Wissenschaft eine hohe Verantwortung. Die Handlungsempfehlungen wurde unter der Betrachtung von verschiedenen Aspekten ausgesprochen. Dazu gehören psychologische, soziale, rechtliche, pädagogische und wirtschaftliche Aspekte.
1. Über eine Maskenpflicht in Bus und Bahn
„Jeder Bürger sollte solch einen Mund-Nase-Schutz künftig bei sich tragen und wo immer der Mindestabstand nicht eingehalten wird, auch anziehen. – Präsident der Leopoldina, Gerald Haug, gegenüber dem „Spiegel“.
Die Wissenschaftler haben sich für eine Maskenpflicht im Nahverkehr ausgesprochen. Das bedeutet jedoch auch: Eine Lockerung des öffentlichen Lebens ist tatsächlich möglich.
Auch bei verschiedenen Veranstaltungen im gesellschaftlichen, sportlichen oder kulturellen Bereich sollen Lockerungen „in Abhängigkeit von der möglichen räumlichen Distanz und den Kontaktintensitäten der Beteiligten (…) nach und nach wieder ermöglicht werden“.
Kleineren Veranstaltungen, bei denen der Abstand eingehalten werden kann, würde dann nichts mehr im Wege stehen. Wenn du dich fragst, ob ein Mundschutz überhaupt etwas bringt, dann findest du hier mehr darüber.
2. Die wirtschaftspolitischen Maßnahmen sollen zurückgeführt werden
Wirtschaftspolitische Maßnahmen, die in der Krise getroffen wurden, sollen angepasst oder rückgeführt werden. Jedoch zugunsten eines nachhaltigen Wirtschaftens im Rahmen einer freiheitlichen Marktordnung.
3. Bewegungsverfolgung durch eine App
Die Experten weisen darauf hin, dass “die Datenschutzregelungen auf europäischer Ebene für Ausnahmesituationen überprüft und gegebenenfalls mittelfristig angepasst werden” sollen.
“Die Nutzung von freiwillig bereitgestellten personalisierten Daten” sollte ermöglicht werden. Dabei geht es beispielsweise um Bewegungsprofile in Kombination mit Contact-Tracing.
Jedoch ist alles auf freiwilliger Basis. Das bedeutet: Wenn du keine Informationen über dich preisgeben möchtest, dann ist das in Ordnung. Im Hinblick auf deine eigene Gesundheit solltest du jedoch darüber nachdenken.
Es gibt Voraussetzungen für eine allmähliche Lockerung
Das Gutachten beinhaltet drei Punkte als Voraussetzung für die Lockerungen. Erst wenn diese gewährleistet werden können, kann eine Lockerung der Kontaktsperre auch tatsächlich umgesetzt werden.
- Neuinfektionen stabilisieren sich auf niedrigem Niveau
- Das Gesundheitssystem wird nicht überlastet & Infizierte zunehmend identifiziert
- Schutzmaßnahmen (Hygienemaßnahmen, Mund-Nasen-Schutz, Distanzregeln) werden diszipliniert eingehalten.
Die genannten Punkte sind Teile des Gutachtens. Alles Weitere findest du in der Stellungnahme der Nationalen Akademie der Wissenschaften.
Ein Ende der Kontaktsperre ist in Sicht!
Die endgültigen Entscheidungen über eine eventuelle Lockerung werden erst am 15.04. getroffen. Dennoch macht das Guthaben Mut, dass eine Rückkehr in die Normalität bald möglich ist.
Daher kannst du langsam wieder aufatmen, auch wenn es noch eine ganze Weile dauern wird, bis ein Leben, so wie du es vor der Corona-Krise kanntest, wieder möglich sein wird.
Alles rund um DIY Coronavirus-Schutzmasken findest du hier.