Nachdem der Berliner Mietendeckel gekippt wurde und viele Berliner:innen seither am Rande der Verzweiflung stehen, gibt es einen neuen kleinen Hoffnungsschimmer am Horizont der Klein- und Mittelverdiener:innen. Dieses Mal geht es aber um ganz Deutschland. Mieter:innen sollen bei ihrer Co2-Abgabe zu 50 % vom Vermieter entlastet werden.
Co2-Abgabe: 50 % Entlastung der Mieter:innen
Die Klimaziele Deutschlands sind ziemlich ambitioniert: Bis zum Jahr 2045 will Deutschland selbsterklärt klimeneutral sein. Das können wir aber nur schaffen, wenn wir in den 20ern und 30ern Jahren verbindliche Ziel einhalten und alles dafür tun, das zu erreichen. Einer der Punkte auf dem Weg zur Klimaneutralität ist die Co2-Abgabe der deutschen Mieter:innen.
Seit Jahresbeginn müssen wir als Mieter nämlich eine Abgabe machen, je nachdem wie viel Co2 unsere Heizung ausstößt. 25 € kostet eine ausgestoßene Tonne Kohlenstoffdioxid. Runtergerechnet auf einen Liter Heizöl sind es 8 Cent mehr und eine Kilowattstunde Erdgas 0,6 Cent mehr. Das klingt erst einmal nicht nach viel Geld, doch kann es in einem langen kalten Winter viel Heizungswärme auch mal teuer werden.
Am Mittwoch wurde aber im Bundeskabinett beschlossen, dass diese Kosten nicht mehr nur die Mieter:innen, sondern auch die Vermieter:innen zu 50 % tragen sollten. Der Grund für diese Entscheidung war, dass ja die Vermieter:innen über die Instanhdhaltung und die Art der Heizung entschieden.
Gegenstimmen des Gesetzesentwurfes merkten an, dass Vermieter:innen eigentlich nichts dafür können, wenn die Mieter:innen verschwenderisch mit ihrer Heizwärme umgehen und beispielsweise den ganzen Winter das Fenster auf Kipp lassen und gleichzeitig die Heizung hochdrehen, so berichtet das Handelsblatt.
Co2-Kosten sparen: Wie viel denn eigentlich?
Willst du wissen, wie viel Geld du durch das neue Gesetz sparen könntest? Dafür musst du deinen Verbrauch kennen. Anhand dieser Zahlen kannst du dir deine Ersparnis genauer errechnen.
Die meisten Miter:innen werden sich über den neuen Gesetzesentwurf freuen, auch wenn das nur ein Tropfen auf dem heißen Stein der ständigen Mieterehöhungen ist – zumindest in den meisten deutschen Großstädten. Das Gesetz kann bereits bis zur Bundestagswahl im September in Kraft treten.