4. Renten-Irrtümer: Jeder muss bis 67 arbeiten!
2017 wurde das Regeleintrittsalter auf 67 Jahre angehoben. Doch das bedeutet noch lange nicht, dass alle Arbeitnehmende bis zu diesem Stichtag arbeiten müssen. So konnten beispielsweise all diejenigen, die 1947 geboren wurden, einen Monat nach ihrem 65. Geburtstag abschlagsfrei in Rente gehen. Alle, die später geboren wurden, müssen sich noch etwas gedulden. Denn ab 2023 verschiebt sich das Renteneintrittsalter um einen Monat nach hinten. Im Detail bedeutet dies: Der Geburtsjahrgang 1958 kann erst mit 66 Jahren in Rente gehen. Die Rente ab 1964 müssen sogar noch etwas länger warten. Denn den Ruhestand können sie erst mit 67 Jahren antreten.
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