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Wichtige Fakten über Kindergeld im Ausland, die Eltern wissen müssen

Du möchtest mit deiner Familie auswandern und fragst dich, wie es dann mit dem Kindergeld im Ausland aussieht? Wir wissen mehr!

Mutter, Sohn Strand
Du möchtest mit deiner Familie auswandern und fragst dich, wie es dann mit dem Kindergeld im Ausland aussieht? Wir wissen mehr! Foto: sutulastock - stock.adobe.com

Die Familienplanung hört nicht an den Landesgrenzen auf. Gerade in der heutigen globalisierten Welt ziehen immer mehr Eltern mit ihren Kindern ins Ausland. Aber wie sieht es dann mit dem Kindergeld aus, das in Deutschland für den Unterhalt der Kinder gezahlt wird? Alles, was du über das Kindergeld im Ausland wissen solltest, erfährst du in diesem Artikel.

Der Schlüssel zum Kindergeld im Ausland sind Steuern

Deutschland zahlt dir in der Regel Kindergeld, wenn du hier lebst und Steuern zahlst. Im Jahr 2023 beträgt der Satz 250 Euro pro Kind. Sobald du jedoch ins Ausland ziehst, verändert sich oft dein Steuerstatus. Wenn du mehr als 183 Tage pro Jahr in einem anderen Land lebst, wirst du in der Regel dort steuerpflichtig. Du kannst dann in Deutschland nur noch Kindergeld beziehen, wenn du entweder weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig bleibst oder entsprechend behandelt wirst. Zudem müssen die Kinder bei dir leben.

Nicht vergessen: Wohnsitz-Abmeldung

Beim Umzug ins Ausland bist du dazu verpflichtet, deinen Wohnsitz in Deutschland abzumelden. Das wirkt sich auf deine Steuerpflicht aus und befugt dich nicht mehr, weiterhin Kindergeld zu erhalten. Solltest du in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig sein, etwa weil du hier Arbeitslohn beziehst, fällt dein Anspruch auf Kindergeld im Ausland weg. Daher ist es ratsam, dich vorab ausführlich beim Finanzamt oder bei einer Steuerberater:in zu informieren.

Ausnahmefälle: Kindergeld trotz beschränkter Steuerpflicht

Es gibt auch Situationen, in denen du im Ausland leben kannst und trotzdem Anspruch auf Kindergeld hast. In diesen Fällen gilt das Kindergeld als Sozialleistung und nicht als Steuerleistung. Dazu müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Beispielsweise musst du ein Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit haben, als Entwicklungshelfer:in tätig sein oder in Deutschland erwerbstätig sein und Staatsangehörige:r eines EU- oder EWR-Staates sein.

Die Zeit spielt eine Rolle: Kurzfristige Aufenthalte

Solltest du für weniger als 183 Tage ins Ausland gehen, etwa während der Elternzeit, bleibt dein genereller Aufenthalt in Deutschland bestehen. In diesem Fall kannst du weiterhin Kindergeld beziehen. Aber Vorsicht, verlässt du Deutschland für mehr als diese Zeit, erlischt dein Anspruch auf unbeschränkte Steuerpflicht und damit auch auf Kindergeld.

Informiere die Familienkasse

Unabhängig von deinem zukünftigen Wohnort, ist es deine Pflicht, jegliche Veränderungen der Familienkasse mitzuteilen. Das dient nicht nur der Aktualität deiner Daten, sondern auch der rechtlichen Korrektheit des Kindergeldbezugs.

Fazit: Für das Kindergeld im Ausland lieber Beratung einholen

Bei Unsicherheiten lohnt es sich immer, professionelle Beratung einzuholen. Das kann eine Steuerberater:in sein oder auch der direkte Kontakt zur Familienkasse. So stellst du sicher, dass du alle Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld im Ausland erfüllst und keine bösen Überraschungen erlebst.

Denk daran, dass das Thema Kindergeld im Ausland komplex ist und individuelle Beratung unabdingbar ist. Mit der richtigen Planung und Information kannst du jedoch auch im Ausland den finanziellen Rückhalt für deine Familie sicherstellen.

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