Der Sommerurlaub ist nicht nur gefüllt mit Sonnenschein und Meeresrauschen, sondern ebenfalls mit einer großen Portion guter Laune. Doch gerade im Straßenverkehr können wir Deutsche nicht aus unserer Haut. Die Folge: Wir werden im Straßenverkehr gerne mal laut und schmeißen mit Beleidigungen um uns – auch im Urlaub. Doch wusstet du, dass Beleidigungen im Straßenverkehr richtig teuer werden können? Welche Beleidigungen in Deutschland, Spanien und Co. du dir lieber verkneifen solltest.
Beleidigungen im Straßenverkehr: Merke dir diese Wörter
Beleidigungen im Straßenverkehr: Andere Länder, andere Gesten
Viele verbringen dieses Jahr ihren Urlaub im Ausland und sollten sich daher erkundigen, welche Strafen ihnen bei Beleidigungen im Straßenverkehr blühen könnten. Auch wenn du die Sprache in dem Urlaubsland nicht sprechen kannst, gibt es viele Gesten, die dennoch als Beleidigung wahrgenommen werden. Nehmen wir beispielsweise den weltweiten Stinkefinger, den fast jeder Mensch deuten kann.
Anders wird es bei Gesten, die hier in Deutschland als etwas Positives angesehen wird, wie beispielsweise der hochgestreckte Daumen. Dieser wird in Ländern wie der Türkei, Nordafrika und dem Mittleren Osten als Beschimpfung gesehen. Hier kannst du, falls du angezeigt wirst, mit einer hohen Geldstrafe rechnen.
Fluchen in Deutschland kann teuer werden
Seitdem wir den Führerschein gemacht haben, wissen wir theoretisch ganz genau, dass man auf der Straße nicht allzu viel fluchen sollte. Nicht nur Polizist:innen sehen es nicht gerne, wenn man sie anranzt. Auch die normalen Fahrenden auf der Straße sind nicht besonders begeistert davon, wenn man sie beleidigt. Zurecht. Deshalb gibt es auf normale Beleidigungen und Flüche im Straßenverkehr eine Strafe in Höhe von 20 bis 30 Tagessätzen. Zum Glück gibt es aber keine zusätzlichen Punkte in Flensburg für ein solches Vergehen
Was ist ein Tagessatz? Dein individueller Tagessatz berechnet sich aus deinem monatlichen Einkommen. Verdienst du netto 1.500 €, dann beläuft sich dein Tagessatz auf 50 €, denn 1.500 : 30 = 50.
Welche Beleidigungen werden in Deutschland bestraft?
Da die Menschen sehr kreativ werden können, wenn es um Beleidigungen geht, müssen die Beamten immer individuell entscheiden, welche Beleidigung wie viel Geld kosten sollte. Der ADAC hat aber freundlicherweise eine kleine Liste mit den Top-Flüchen aufgestellt, die man im Straßenverkehr nicht nutzen sollte. Hier die Flüche und ihre Kosten:
- Schlampe, 1.900 €
- Blödes Schwein, 475 €
- Dumme Kuh, 300 €
- Wichser, 1.000 €
- Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen, 1.600 €
- Mit der Hand vor dem Gesicht hin und herwischen, 1.000 €
- Mittelfinger zeigen, 4.000 €
Beleidigungen im Nachbarland Österreich
Dieses Jahr machen noch immer viele Deutsche Urlaub im direkten Nachbarausland – und zwar mit dem Auto. Da ist vorprogrammiert, dass wir hin und wieder aneinandergeraten im Straßenverkehr. In Österreich sind ebenfalls viele Flüche verboten. Hier nennt man sie Ehrenbeleidigung. Es ist gesetzlich verboten zu beschimpfen, zu drohen, zu verspotten oder zu misshandeln
Es ist verboten, eine andere Person öffentlich oder vor mehreren Leuten (mindestens drei von der Täterin/von dem Täter und vom Opfer verschiedenen Personen). Da es eine Gesetzesbruch ist, gibt es hier auch viel härtere Strafen als bei uns in Deutschland: In Österreich wird sogar eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten oder bis zu 180 Tagessätze in geldlicher Form ausgesetzt.
Allerdings sind die Österreicher:innen kulanter, wenn es um „Gegenbeleidigungen“ geht. Antwortest du also nur auf einen Fluch, dann wird dir wahrscheinlich verziehen.
Beleidigungen im Straßenverkehr: So teuer ist die Schweiz
Die Schweiz zählt zwar teilweise zum deutschsprachigen Ausland, doch die Beleidigungen klingen hier so anders, dass wahrscheinlich niemand aus Deutschland sie verstehen würde. Dennoch: Auch in der Schweiz gibt es einen Beleidigungskatalog, der nicht zu verachten ist. In Artikel 177 des Schweizer Strafgesetzbuches ist klargestellt, was als Beschimpfung gilt: „Wer jemanden in anderer Weise durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätlichkeiten in seiner Ehre angreift, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen bestraft.“
Hier einige schweizer Beleidigungen und ihre Strafen aus der Vergangenheit:
- Seckel, 7 Tagessätze à 30 Franken
- Bajasse und Schoofseckle, 900 Franken
- Den nackten Hintern zeigen, 5 Tagessätze à 200 Franken
- Nazi-Schweine, 5 Tagessätze à 120 Franken
- Drecksack, 300 Franken
Was darf ich im Urlaub und was nicht?
Es ist im Prinzip egal, wie viel Strafe uns drohen könnte, wenn wir jemand anderen beleidigen. Eigentlich sollten wir uns zunächst fragen, ob wir es mit unserem Gewissen vereinbaren können, jemand anderen so bloßzustellen. In den meisten Fällen ist die Antwort „Nein“. Und damit hat sich das Ganze auch schon erledigt. Hört auf, euch auch noch im Urlaub zu beleidigen, oder um es mit Felix Lobrechts Worten zu sagen: „Seid lieb zueinander.“