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Kleiderordnung verschärft: Bekannte italienische Insel verhängt Bikiniverbot

In Bikini im Supermarkt ein Eis kaufen: Auf Favignana ist das jetzt verboten! Woran das liegt und wie hoch die Bußgelder bei Verstoß sind.

Auf der italienischen Insel Favignana sind Bikinis im Stadtzentrum verboten.
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Wer den Tag am Strand verbringt, kauft sich oft zwischendurch ein Eis, eine kühle Cola oder eine Portion Pommes – und das meist in Badekleidung. Doch nicht jeder fühlt sich mit dieser Freizügigkeit wohl. In Favignana wurde deshalb die Kleiderordnung im Stadtzentrum verschärft. Was das bedeutet und wie viel Bußgeld bei einem Verstoß droht.

Auf Favignana: Keine Bikinis im Stadtzentrum

Auf der italienischen Insel Favignana vor der Küste Siziliens ist es ab sofort verboten, das Stadtzentrum in Badekleidung oder oben ohne zu betreten. Die Regelung gilt bis zum 30. September, wie Bürgermeister Francesco Forgione mitteilte. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld zwischen 25 und 150 Euro rechnen.

Polizei und Sicherheitspersonal kontrollieren die Einhaltung der Kleiderordnung. Auch Tourist:innen, die den Florio-Palast oder die alte Thunfischfabrik besichtigen wollen, sind von der neuen Regelung betroffen. Doch es gibt auch kritische Stimmen. Bürgermeister Francesco Forgione findet hierfür deutliche Worte: Es handle sich hierbei um eine Frage des Anstandes.

Weiter erklärt er: „Was wir fordern, ist ein Mindestmaß an Respekt.“ Dabei wirft er die Frage auf: „Wo ist der Skandal?“ Schließlich sei es in der Hauptstadt Rom auch nicht erlaubt, ohne Bedeckung des Oberkörpers durch das Stadtzentrum zu spazieren.

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Auch in anderen Urlaubsorten gibt es ähnliche Kleiderordnungen

Diese Regelung ist nicht neu. So wurden ähnliche Bestimmungen bereits im Badeort Lignano eingeführt. Dort ist es verboten, sich in Bikini oder Badeshorts „an öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Orten zu bewegen, mit Ausnahme von Kindern unter zwölf Jahren und mit Ausnahme der Strandpromenade und der Lagune“. In Lignano hat die Gemeinde für Verstöße Bußgelder ab 25 Euro verhängt. Wiederholungstäter müssen bis zu 500 Euro zahlen.

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