Es klingt wie ein Albtraum: Du hast endlich im Hotel eingecheckt. Dein Koffer liegt offen auf dem Boden, einige Kleidungsstücke legst du in den Schrank, andere hängst du auf den Bügel. Einiges bleibt noch in deinem Koffer. Deine Wertsachen verstaust du im Hotelsafe, dann schnappst du dir deine Badesachen, dein Handtuch und eine große Tasche und machst dich auf den Weg zum Strand. Endlich wieder den warmen Sand unter den Füßen spüren und die salzige Meeresluft einatmen.
Nach einem langen Tag am Strand kehrst du in dein Hotelzimmer zurück und erschreckst dich: Der Safe ist offen und deine Wertsachen sind verschwunden. Aber wer ist jetzt verantwortlich? Das Hotel? Oder du? Wir haben die wichtigsten Informationen für dich.
Im Hotel beklaut: Was du jetzt tun solltest
Laut der Verbraucherzentrale haften weder der/die Reiseveranstalter:in noch der/die Hotelbesitzer:in, wenn deine Wertgegenstände aus dem Hotelzimmer entwendet werden. Das gilt auch, wenn sie sich in einem Hotelsafe befunden haben. Der Grund hierfür ist, dass der Diebstahl von Wertgegenständen aus einem Hotelzimmer zum sogenannten „allgemeinen Lebensrisiko“ zählt.
Anders sieht die Situation aus, wenn Umstände vorliegen, die den Diebstahl begünstigt haben, wie zum Beispiel eine „nicht verschließbare Zimmertür“. In diesem Fall kannst du den Reiseveranstalter/die Reiseveranstalterin zur Rechenschaft ziehen.
Hinzu kommt das jeweilige Landesrecht, das zum Beispiel regelt, ob der/die Hotelbesitzer:in für das Verschwinden von Gegenständen aus einem Hotelsafe haftet. Wichtig ist in jedem Fall, den Verlust bei der Polizei anzuzeigen.
Erstatte unbedingt Anzeige!
Wende dich an die örtliche Polizei und zeige den Diebstahl an. Außerdem solltest du den Verlust sowohl dem Reiseveranstalter/der Reiseveranstalterin als auch dem Hotelier melden, am besten in Anwesenheit von Zeug:innen. Alternativ kannst du dir die Kenntnisnahme auch schriftlich bestätigen lassen.
Hierfür reicht aus, dass beide ein „zur Kenntnis genommen“ auf die schriftliche Anzeige setzen. Ist kein:e Reiseleiter:in anwesend und auch am Urlaubsort nicht zu erreichen, solltest du den Reiseveranstalter/die Reiseveranstalterin in Deutschland – am besten telefonisch und ebenfalls in Anwesenheit von Zeugen – informieren.
Kurz & knapp
- Werden deine Wertsachen aus dem Hotelzimmer geklaut, dann haftet meist weder der Reiseveranstalter/die Reiseveranstalterin, noch der Hotelier.
- Zeige den Verlust unbedingt bei der örtlichen Polizei an.
- Melde den Verlust auch dem Hotelier und dem Reiseveranstalter/der Reiseveranstalterin – und das am besten in Anwesenheit von Zeugen.
3 Tipps, um deine Wertsachen zu schützen
Türen und Fenster stets abschließen: Achte darauf, dass alle Türen und Fenster fest verschlossen sind, wenn du das Zimmer verlässt. Auch in höheren Stockwerken sollten Fenster nicht offen stehen bleiben, um unerwünschten Zutritt zu verhindern.
Unauffällige Gepäckaufbewahrung: Lasse wertvolle Gegenstände nicht offen im Zimmer liegen. Verstaue Elektronikgeräte und andere wertvolle Dinge in verschlossenen Koffern oder Taschen, um sie aus dem Blickfeld potenzieller Diebe zu halten.
Wertgegenstände im Safe aufbewahren: Auch, wenn das Hotel oder der/die Reiseveranstalter:in oft nicht haften, wenn etwas entwendet wurde, solltest du den Hotelsafe trotzdem nutzen. Normalerweise kannst du deinen Schmuck, Geld und wichtige Dokumente hier sicher verwahren. Sollte kein Safe im Zimmer vorhanden sein, fragen an der Rezeption danach.