Wer in den Urlaub fährt, sehnt sich nach Entspannung und Ruhe. Für zwei Urlauberinnen endete der Sizilien-Urlaub jedoch vor Gericht. Grund hierfür waren schnatternde und stinkende Gänse im Hinterhof des Hotels! Was hinter steckt und warum den Urlauberinnen eine Entschädigung von 230 Euro nicht reicht.
Entschädigung von 230 Euro: Wegen Unruhe im Hotel durch Gänse
Auf dem Innenhof des Hotels befand sich eine Schar an schnatternden und stinkenden Gänsen, so die zwei Hotelgäste. Eigentlich hatten sie sich eine ruhige und gemütliche Unterkunft gebucht, landeten aufgrund einer Überbelegung jedoch in einem Alternativhotel.
Für die Übernachtung mussten sie einen Aufpreis zahlen und hatten statt des versprochenen Meerblickes einen Blick auf den Innenhof des Hotels: inklusive schnatternder Gänse. Nachdem sie sich beschwert hatten, erhielten sie von der Reiseveranstalterin eine Entschädigung von 230 Euro.
Eine der beiden Damen fand, dass das aber noch nicht genug war – und ging vor Gericht, um weitere 400 Euro einzufordern.
Lesetipp: Forschende warnen: kein Alkohol auf Flügen!
Lesetipp: Luxus pur? So teuer sind die Hotelzimmer der Nationalmannschaft und Aus der wmn-Community: Mit diesem Travel-Hack fühlst du dich in Hotels endlich sicher!
Du magst unsere Themen? Dann lies uns auch bei Google News.
Gericht entscheidet: 230 Euro sind genug!
Das Gericht entschied, dass der Anspruch durch die Erstattung von 230 Euro abgegolten sei. Grund für die Entscheidung war auch, dass der Urlaub der Klägerinnen mit 740 Euro sehr günstig gewesen sei.
Das Gericht betonte, dass die Erwartungen an eine Reise auch in Relation zum Preise gesehen werden müssen.
Die Klägerin bleibt somit auf den weiteren Kosten sitzen. Einen weitergehenden Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude machte die Frau nicht geltend.
Wichtig zu erwähnen ist, dass die Unannehmlichkeiten nicht die gesamte Reise beeinträchtigt haben, sondern nur Einfluss auf die ersten beiden Urlaubstage hatte. Das Urteil ist daher rechtskräftig.