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Chaos am Flughafen: Deine Rechte, wenn Klimaaktivisten alles lahmlegen

Die „Letzte Generation“ legt deinen Flughafen lahm? Erfahre hier, warum du dir keine Sorgen machen musst und welche Rechte du hast.

Nur wenige leugnen den Klimawandel und sind der Meinung, dass mehr für den Klimaschutz getan werden muss. Doch die Blockaden der aktivistischen Klimabewegung „Die letzte Generation“ an verschiedenen Flughäfen gehen vielen Reisenden zu weit. Vor allem, wenn dadurch der lang ersehnte Urlaub ins Wasser fällt. Während es den Aktivist:innen vor allem darum geht, im Diskurs zu bleiben – bleiben Urlauber:innen oft enttäuscht, wütend oder fassungslos an den Flughäfen zurück. Erst kürzlich kam es an verschiedenen Flughäfen zu Störungen, wie zum Beispiel in Köln, Berlin oder Nürnberg. Doch welche Rechte hast du als Fluggast? Wir haben die wichtigsten Informationen für dich zusammengestellt.

Flugausfall wegen der „Letzten Generation“: Deine Rechte als Fluggast

Auf der offiziellen Website des Online-Portals Flightright wird erklärt, welche Rechte Reisende haben. Es handelt sich hierbei um Europas führendes Portal für Fluggastrechte. Demnach stellen die Proteste der „Letzten Generation“ einen „außergewöhnlichen Umstand“ dar. Grund hierfür ist, dass die Fluggesellschaften nicht selbst für die möglichen Flugausfälle verantwortlich sind.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass du als Fluggast eine Menge Rechte hast. Zum Beispiel ein Anrecht auf die Rückerstattung deiner Ticketpreise. Oder auch auf eine alternative Beförderung zu deinem Reiseziel.

Das bedeutet: Auch, wenn die Klimaaktivist:innen protestieren und den Flughafen lahmlegen, bleiben deine Rechte als Fluggast gemäß der Fluggastrechteverordnung bestehen.

Die letzte Generation plant immer wieder Proteste am Flughafen. Foto: IMAGO/Andreas Stroh

Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright fasst wie folgt zusammen: „Bei den Protesten der Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ an den Flughäfen handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um einen außergewöhnlichen Umstand, da die Fluggesellschaften daraus entstehende Flugausfälle nicht selbst verschuldet haben“.

Letzte Generation legt Flughafen lahm: Ticketpreise erstatten oder umbuchen

Wenn du dein Flugticket zurückerstattet haben möchtest, musst du dich bei einer Annullierung an deine Fluggesellschaft wenden. Diese ist verpflichtet, den Flugpreis innerhalb von sieben Tagen zu erstatten. Wenn du auf einen anderen Flug umbuchen möchtest, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, dich so schnell wie möglich an dein Ziel zu bringen.

Die Beförderung muss jedoch nicht unbedingt mit der eigenen Fluggesellschaft erfolgen, sodass auch Umbuchungen auf Flüge anderer Fluggesellschaften möglich sind. Alternative Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Taxi sind ebenfalls denkbar.

Außerdem: Je nach Flugdistanz besteht auch bei kurzfristiger Annullierung ein Anspruch auf Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. Und auch, wenn der eigene Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung am geplanten Zielort ankommt, können Passagier:innen bis zu 600 Euro Entschädigung von der Fluggesellschaft verlangen.

Doch aufgepasst: Die Airline kann sich von dem Anspruch befreien

Von diesem Anspruch auf Entschädigung kann sich die Airline jedoch befreien, wenn ein „außergewöhnlicher Umstand“ vorliegt und sie sämtliche zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat. 

Nach dem EuGH-Urteil vom 11. Juni 2020 (Az. C-74/19) müssen Fluggesellschaften bei dem Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes jedoch beweisen, dass sie alle ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen berücksichtigt haben, um eine frühestmögliche anderweitige Beförderung für betroffene Fluggäste sicherzustellen. 

Wenn dein Flug aufgrund der letzten Generation ausfällt kannst du dir den Ticketpreis meist zurück erstatten lassen oder deinen Flug umbuchen. Foto: IMAGO/aal.photo

Claudia Brosche erklärt: „Die Fluggesellschaft muss darlegen, dass es nicht möglich war, den einzelnen Flugreisenden auf eine schnellere Verbindung umzubuchen. Dabei müssen Fluggesellschaften nachweisen, dass sie eine Umbuchung auf ihre eigenen, aber auch auf Flüge anderer Airlines mit direkter oder indirekter Verbindungen geprüft haben“.

Fest steht: Der Flughafen haftet nicht

„Neben dem Anspruch auf wahlweise Ticketrückerstattung oder Ersatzbeförderung gegenüber der jeweiligen Fluggesellschaft besteht voraussichtlich kein Anspruch gegen den Flughafen. Denn der Flughafen dürfte nur in äußerster Missachtung der Sicherheitsvorschriften haften, was regelmäßig nicht zu erwarten ist“, erklärt die Fluggastrechtsexpertin.

Trotzdem hast du als Fluggast viele Rechte und die Chancen stehen gut, dass du am Ende sicher an deinem Ziel ankommst. Auch wenn das vielleicht mit Verspätung geschieht oder du auf andere Flüge ausweichen musst.

Hinweis: Du willst dir die Fluggastrechteverordnung genauer ansehen? Dann findest du die vollständige Verordnung hier.

Meinung: Auch, wenn die Proteste der „Letzten Generation“ umstritten sind: Das Thema Klimawandel ist relevanter denn je und beschäftigt auch uns in der wmn-Redaktion. Der Klimawandel ist längst keine ferne Bedrohung mehr, sondern eine Realität, die unsere Lebensgrundlagen massiv beeinflusst.
Die Auseinandersetzung mit diesem Thema ist nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern auch eine Notwendigkeit, um die Zukunft unserer Gesellschaft zu sichern.
Extremwetterereignisse, schmelzende Gletscher und steigende Meeresspiegel zeigen bereits heute die Dringlichkeit des Handelns. Wer sich mit dem Klimawandel auseinandersetzt, leistet einen Beitrag zur Bewahrung unserer Umwelt und trägt dazu bei, soziale und wirtschaftliche Folgen abzumildern.
Es geht darum, Verantwortung zu übernehmen und aktiv an Lösungen mitzuwirken, um den kommenden Generationen eine lebenswerte Welt zu hinterlassen. Wenn du dich mehr mit dem Thema auseinandersetzen willst, schaue dir auch diese Artikel an:
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