Reisen ist eine Leidenschaft, die viele Menschen teilen, und dabei Geld zu sparen, macht die Erfahrung noch reizvoller. Doch eine Flugbegleiterin schlägt jetzt Alarm und warnt vor einem neuen Trend, dem sogenannten „Skiplagging“. Dieser vermeintlich clevere Trick könnte Reisende zwar kurzfristig zu günstigeren Flugpreisen verhelfen, langfristig aber ernsthafte Konsequenzen haben. Worum es bei dem Trend geht und warum Betroffene am Ende vor Gericht landen können.
Darum geht es bei dem Travel-Hack „Skiplagging“
Beim „Skiplagging“ wählt man einen Flug mit Zwischenstopp, nimmt aber den Anschlussflug nicht in Anspruch. Du buchst zum Beispiel einen Flug von London nach Genf mit Zwischenlandung in Paris und bleibst in der französischen Hauptstadt, anstatt in den Anschlussflug nach Genf zu steigen. Doch warum das Ganze?
Kurz gesagt: Direktflüge sind oft teuer als Gabelflüge, da die meisten Passagier:innen schnell an ihren Zielort ankommen wollen. Wer jedoch einen oder mehrere Zwischenstopps hat, braucht am Ende deutlich länger.
Deshalb sind Gabelflüge oft günstiger. Also genau das Richtige für alle Sparfüchse! Doch die Sache hat einen Haken. Obwohl „Skiplagging“ nicht illegal ist, verbieten es viele Fluggesellschaften.
Die Flugbegleiterin, die über ihren TikTok-Account „traveling.mermaidd“ ihre Community immer wieder über Travel-Hacks und Reisetipps aufklärt, weist auf die Gefahren: Wirst du wiederholt dabei erwischt, besteht die Gefahr, dass du von der Fluggesellschaft lebenslang gesperrt wirst.
Edward Russell, Reporter bei den Branchenpublikationen Skift und Airlines Weekly stimmt dem zu und spricht noch einen anderen Punkt an: „Reisende, die sich für einen Skiplag entscheiden, sollten immer ein One-Way-Ticket buchen, damit die Rückreise nicht flachfällt, wenn die Fluggesellschaft das Ticket storniert“.
Und noch etwas solltest du beachten: Wenn du Gepäck aufgegeben hast, geben viele Reisende an, dass es automatisch weitergeleitet werden soll. Wenn du aber bei deinem Zwischenstopp aussteigen willst, solltest du nur mit Handgepäck reisen oder angeben, dass du auscheckst und wieder eincheckst. Sonst bist du zwar in Paris, aber dein Koffer ist auf dem Weg nach Genf.
Einige Fluggesellschaften zogen vor Gericht
Zudem gab es in der Vergangenheit bereits Fälle, in denen Fluggesellschaften dagegen vorgegangen sind, wie z.B. die Lufthansa. Im Jahr 2019 verklagte sie einen Fluggast, der die letzte Teilstrecke des Fluges nicht angetreten hatte, berichtete das Luftverkehrs-Nachrichtenportal „Airliners“. Der Passagier hatte eine Reise von Oslo über Frankfurt nach Nordamerika und wieder zurückgebucht.
Auf dem Rückweg brach er die Reise in Frankfurt ab und ließ den Flug nach Oslo ausfallen. Die Fluggesellschaft sah darin einen Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen und verklagte den Fluggast auf Schadensersatz in Höhe von 2.100 Euro. Das Gericht erklärte die Beförderungsbedingungen für teilweise unwirksam. Das Urteil: Der Fluggast musste nicht zahlen.
Flüge kannst du über die Webseite „skiplagged“ buchen
Wenn du dennoch neugierig geworden bist und das Risiko eingehen willst, dann schaue dir die Webseite „skiplagged“ genauer an. Statt die verschiedenen offiziellen Webseiten der Fluggesellschaften zu durchforsten, kannst du hier direkt einen Gabelflug buchen. Du gibst einfach deinen Startflughafen und dein Reiseziel an und siehst am Ende sogar, wie viel Geld du bei deiner Reise gespart hast.