Wie die umstrittene Netflix-Dokumentation Tigerking bereits zeigte, wollen viele Menschen eine Raubkatze statt einen Schmusetiger als Haustier halten. Dass der exotische Mitbewohner unter der nicht artgerechten Haltung leidet, rückt dabei oft völlig in den Hintergrund. Zudem brechen immer wieder gefährliche Tiere aus Gärten oder Zirkussen aus. Nachdem nun angeblich eine Löwin in Berlin entlaufen ist, gehen Tierschützende erneut auf die Barrikaden: Wie kann es sein, dass es noch nicht verboten ist, Wildtiere in Deutschland zu halten?
Entlaufene Löwin in Berlin wohl doch nur ein Wildschwein
Zwei Tage lang streifte angeblich eine entlaufene Löwin durch die Wäldern im Süden Berlins. Mit Hubschraubern, Wärmebildkameras und Spurenlesern suchten Einsatzkräfte seit Donnerstag fieberhaft nach dem Raubtier. Anwohnende sind dazu aufgefordert worden, ihre Häuser nicht zu verlassen und ihre Haustiere in Sicherheit zu bringen. Nun wurde die Suche erfolglos eingestellt. Bei dem Tier auf dem Video handle es sich laut Expertenaussage doch nur um ein sehr helles Wildschwein.
Seit Beginn der Suche war unklar, von wo die Löwin entlaufen sein sollte. „Weder Tierpark, Zoo noch Zirkusse vermissen ein entsprechendes Tier“, schildert Polizeisprecher Daniel Keip. So wurde vermutet, dass die Raubkatze aus privater Haltung stammt. Diese unterliegt in Berlin strengen Vorschriften – in Brandenburg jedoch nicht.
Wildtiere in Deutschland halten: Keine bundesweiten Regelungen
Brandenburg ist damit kein Einzelfall. Auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, NRW und Mecklenburg-Vorpommern ist die Privathaltung von exotischen Tieren nicht gesetzlich verboten. Einen Löwen zu halten, ist in Deutschland also laut Gesetz möglich. Eine einheitliche Regelung gibt es dafür nicht. „Niemand weiß, was sich beim Nachbarn möglicherweise tummelt“, kritisiert PETA-Sprecher Peter Höffken die Situation.
In anderen Bundesländern wie Berlin, Hamburg, Bremen, Bayern, Niedersachsen, Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz oder Schleswig-Holstein gilt das Gefahr- oder Gifttiergesetz. Demnach muss der Halter oder die Halterin belegen, dass er im Umgang mit der Tierart vertraut ist und es artgerecht gehalten wird, so die Berliner Morgenpost.
PETA fordert Verbot von privater Wildtierhaltung
Die Tierschutzvereinigung PETA merkt jedoch an: „Eine artgerechte Haltung von Wildtieren ist in Gefangenschaft nicht möglich – das schließt auch Privathaltungen ein.“ Studien zeigen, dass die Raubkatzen Verhaltensstörungen entwickeln, wenn sie eingesperrt und beengt gehalten werden. Daher fordern die Tierschützenden ein Haltungsverbot für Wildtiere in Deutschland.
Aktuell gilt das Motto: „Je gefährdeter die Art, desto strenger die Handelsbeschränkungen.“ Kontrolliert wird das jedoch kaum. Einige besonders stark geschützte Arten wie Waale, Meeresschildkröten, Papageien, Bären, Krokodile, Tiger, Vogelspinnen, Affen oder Schlangen sind für Privathaushalte komplett verboten. Das regelt das Washingtoner Artenschutzabkommen. Exoten-Fans finden allerdings immer wieder Möglichkeiten, auch an diese Tierarten zu gelangen.
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Debatte um Positivliste für Haustiere erneut befeuert
Kein Wunder, denn die lockeren Gesetze machen den Verkauf exotischer Wildtiere in Deutschland einfach. Der Absatzmarkt für bedrohte oder gefährliche Tierarten sei einer der größten weltweit, berichtet der Spiegel. Tierschutzverbände fordern, das Tierschutzgesetz zu überarbeiten und eine Positivliste für Haustiere einzuführen. Diese listet genau auf, welche Tiere in Deutschland als Haustiere gehalten werden dürfen. In Ländern wie Belgien, Frankreich und den Niederlanden ist eine solche Liste bereits aktiv.