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Nicht mehr gewolltes Weihnachtsgeschenk: Das musst du tun, wenn du einen ausgesetzten Hund findest

Leider werden nach dem Weihnachtsfest immer wieder Hunde ausgesetzt. Wir verraten dir, was du tun musst, wenn du einen auf der Straße findest.

Ausgesetzter Hund
© Karoline Thalhofer - stock.adobe.com

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Viele Menschen denken sich, dass Hunde ein gutes Weihnachtsgeschenk sind. Doch manche machen sich nicht genug Gedanken vor dem Kauf und denken nur an die süße, kleine Fellnase und nicht an die große Verantwortung und die stetigen Kosten. Aufgrund dessen werden nach dem Weihnachtsfest leider immer wieder Hund ausgesetzt. Wir haben uns für dich schlaugemacht, was du tun musst, wenn du einen ausgesetzten Hund findest.

Ausgesetzter Hund: Behalte ihn nicht einfach so

Viele Tierheime haben sich dazu entschieden, einen Vermittlungstopp vor Weihnachten einzuführen, damit es nicht zu so vielen ausgesetzten Hunden nach dem Weihnachtsfest kommt. Doch bedauerlicherweise gibt es immer noch eine hohe Anzahl an Vierbeinern, die einfach in der Kälte hinter einer Mülltonne oder an einem Waldstück ausgesetzt werden.

Ausgesetzter Hund
Manche Hunde werden einfach am Straßenrand ausgesetzt. Foto: juefraphoto – stock.adobe.com

Wenn du einen dieser sicherlich verängstigten, frierenden Hunde findest oder dir einer zuläuft, darfst du ihn nicht einfach behalten – auch, wenn du ihm ein tolles Zuhause geben könntest. Zuerst gilt es, den Hund beim zuständigen Tierheim oder bei der Polizei abzugeben, falls du den/die Besitzer:in nicht persönlich kennst. Diese Stellen nehmen dann deine Personalien auf und du hast somit deine Anzeigepflicht erfüllt.

Tiere, die bei der Polizei abgegeben werden, kommen in das zuständige Tierheim. Sollten Tierhalter:innen dann einen Verlust melden – denn manchmal ist der Hund vielleicht einfach ’nur‘ weggelaufen – kann die Polizei auf das Tierheim verweisen, sodass der Hund schnell gefunden werden kann.

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Das musst du tun, wenn du einen ausgesetzten Hund findest

Hast du dein Herz an den ausgesetzten Hund verloren, besagt das Gesetz, dass du sechs Monate warten musst, bis du das Tier behalten kannst. In dieser Zeit hat der/die eigentliche Besitzer:in Zeit, sich zu melden und den Hund mitzunehmen. Oft ist es allerdings auch möglich, dass du den Vierbeiner schon während der Wartezeit bei dir aufnehmen darfst. Wird der/die Besitzer:in allerdings innerhalb der sechs Monate ermittelt, musst du die Fellnase wieder abgeben.

Wenn du dich nun auch in der Situation findest, einen ausgesetzten Hund vor dir zu haben, solltest du den folgenden sechs Schritten folgen:

  1. Beobachte die Situation einige Momente, ob wirklich kein:e Besitzer:in zurückkehrt.
  2. Rufe die Polizei oder informiere das örtliche Tierheim. Warte dabei in der Nähe des Vierbeiners, bis Hilfe kommt.
  3. Biete dem Hund etwas Wasser an, da er vermutlich einige Zeit nichts mehr getrunken hat.
  4. Fasse den Vierbeiner nicht an. Er ist wahrscheinlich sehr verängstigt oder hat sogar körperliche Schmerzen. Wenn du ihn einfach so streichelst, könntest du ihn unnötig stressen und einen Biss von ihm riskieren.
  5. Sprich aus einiger Entfernung sanft auf den Hund ein und versichere ihm, dass ihm geholfen wird. Eine liebevolle und vertrauenerweckende Stimme kann ihn meistens mehr beruhigen als Streicheleinheiten.
  6. Nimm den Hund nicht einfach mit!

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