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Hund: 5 Tipps für die Haltung von Hunden in der Mietwohnung

Du willst deinen Hund in der Mietwohnung halten? Wir verraten dir, welche Dinge du dabei beachten solltest.

Hund in einer Mietwohnung
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Das sind die verschiedenen Allergieformen bei Hunden.

Wenn man sich einen Hund zulegen möchte, überlegen viele Menschen, die in einer Wohnung zur Miete wohnen, ob die Haltung einer Fellnase in der Wohnung überhaupt möglich ist. Oder hat der/die Vermieter:in ein Problem mit dem Vierbeiner? Das kommt auf bestimmte Dinge und Umstände an. Wir haben für dich fünf Tipps für die Hundehaltung in einer Mietwohnung herausgesucht und wissen, was du beachten musst.

Anika ist selbst Hundemama.

Unsere Autorin Anika ist mit ihrem Hund Sherlock das Dream-Team schlechthin. Alle Tipps und Tricks, die Anika in ihren Artikeln gibt, sind deshalb Hunde-approved und vorher gemeinsam mit Sherlock ausprobiert worden.

Allgemeine Frage: Darf man Hunde in Mietwohnungen halten?

Vor der Hundehaltung in der Mietwohnung muss einiges geklärt werden. Denn nicht jedes Mietshaus erlaubt die Haltung der Vierbeiner. Aufgrund dessen sollte es beim Einzug in eine neue Wohnung mit einer Fellnase oder beim Zuzug eines Hundes ganz oben auf der Checkliste stehen, dass man klärt, ob der Hund dort überhaupt leben darf.

Gemäß deutschem Mietrecht ist die Haltung von sogenannten „Käfigkleintieren“ in Mietwohnungen gestattet. Gemeint sind damit Ziervögel, Fischer, Nager und Co., die der/die Vermieter:in nicht pauschal verbieten kann, weil man davon ausgehen kann, dass diese keine Schäden anrichten oder Nachbar:innen belästigen. Das sieht bei Hunden und Katzen allerdings etwas anders aus, weswegen hier auch gesonderte Bestimmungen gelten.

Bis vor wenigen Jahren durften Vermieter die Haltung von Haustieren per Klausel im Mietvertrag untersagen. Solche Formulierungen hat jedoch im Jahr 2013 der Bundesgerichtshof gekippt, da sie eine „unangemessene Benachteiligung des Mieters“ bedeuten, nachdem sie der Erlaubnisfreiheit für Kleintiere keine Rechnung trug. (BHG-Urteil VIII ZR 168/12).

Hund in Mietwohnung – Ist das erlaubt? | FRESSNAPF
Hund gibt High Five
Bevor du einen Vierbeiner in eine Mietswohnung einziehen lässt, sollten einige Dinge geklärt werden. Foto: 220 Selfmade studio – stock.adobe.com

Das bedeutet allerdings nicht, dass die Hundehaltung in Mietwohnungen nun grundsätzlich erlaubt ist. Im konkreten Einzelfall muss ein Abwägen der Belange und Interessen der Mietvertragsparteien sowie der Nachbar:innen und übrigen Hausbewohner:innen erfolgen. Das bedeutet im Endeffekt: der/die Vermieter:in muss deinen Hund absegnen.

5 Tipps für die Hundehaltung in Mietwohnungen

Nachdem du jetzt weißt, wie die rechtliche Seite der Hundehaltung in der Mietwohnung aussieht, wollen wir dir im Folgenden noch ein paar Tipps mit an die Hand geben, die dir helfen können, den Einzug deines Vierbeiners für alle Parteien zu erleichtern.

1. Hole dir das Einverständnis vom Vermieter und den Nachbarn

Wie schon erwähnt, ist das Wichtigste in Sachen Hundehaltung in der Mietwohnung das Einholen des Einverständnisses von der/dem Vermieter:in und von den Nachbar:innen. Schwierig kann es werden, wenn manche Nachbar:innen panische Angst vor Hunden haben oder eine Hundehaarallergie vorliegt.

An sich hat bei dem Einverständnis aber immer der/die Vermieter:in das letzte Wort. Viele Vermieter:innen sind im Endeffekt sehr kompromissbereit. Suche das Gespräch und rede über alle möglichen Sorgen und Bauchschmerzen. Es ist auch möglich, dass der/die Vermieter:in die Hundehaltung in der Mietwohnung nur unter bestimmten Auflagen erlaubt (zum Beispiel Kastration als Voraussetzung, nur eine bestimmte Anzahl von Hunden).

Hund aus dem Tierschutz
Hunde können an sich auch in einer Mietwohnung leben. Foto: MT-R – stock.adobe.com

2. Hole dir nicht „heimlich“ einen Hund

Wovon wir dir auf jeden Fall abraten: einfach einen Hund anschaffen und auf die Gutmütigkeit des/der Vermieter:in vertrauen. Das Risiko, dass die Fellnase nicht toleriert wird, sobald herausgefunden wird, dass ein Vierbeiner bei dir wohnt, ist ziemlich groß. Spiele deshalb mit offenen Karten, damit der/die Vermieter:in nach der Entdeckung des vierbeinigen Mieters nicht direkt auf den sofortigen Auszug besteht.

3. Bei einem Neueinzug solltest du in ein Haus ziehen, wo schon Hunde wohnen

Wenn du dich nach einer neuen Mietwohnung mit deinem Vierbeiner umschaust, hast du besonders gute Chancen, wenn du in ein Haus ziehst, wo andere Mieter:innen schon Hunde haben.

Gestattet der Vermieter dem einen Mieter die Hundehaltung, verweigert sie aber einem anderen, wäre das nämlich eine Missachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, sprich: Diskriminierung.

Hund in Mietwohnung – Ist das erlaubt? | FRESSNAPF

Allerdings muss es bei neu abgeschlossenen Mietverträgen auch nicht zu einem Einverständnis für den Hund kommen. Denn es ist durchaus denkbar, dass Mieter:innen, die schon länger im Objekt wohnen, die Hundehaltung unter anderen Vertragsbedingungen erlaubt wurden. Hier könnte ein sogenannter „Bestandsschutz“ bestehen.

4. Dein Hund sollte so wenig wie möglich auffallen

Der Hauptgrund für viele Vermieter:innen, den Hund zu verbieten, ist der Fakt, dass das Bellen sehr schnell ausgesprochen laut werden kann. In einem Miethaus wohnen viele Personen, was bedeutet, dass gegenseitige Rücksichtnahme sehr wichtig ist – und das schließt auch den felligen Mitbewohner ein. Wenn es also zu einer Ruhestörung durch den Hund kommt oder dein Vierbeiner andere Bewohner:innen vielleicht sogar angreift, kann der/die Vermieter:in sogar das Einverständnis für den Hund zurückziehen.

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5. Suche eine passende Wohnung für die Größe und die Rasse deines Hundes

Damit es zu einer artgerechten Haltung kommt, solltest du dir entweder eine Wohnung passend zur Rasse und Größe deines Hundes suchen oder einen Hund passend zu deiner Wohnung. Die Grundregel lautet: Je größer der Hund, desto größer sollte die Wohnung sein. Allerdings ist es damit nicht getan. Die Mietwohnung sollte auch nicht mit Möbeln zugestellt sein, sodass sich die Fellnase noch entspannt dazwischen bewegen kann.

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