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Hund von Hundesteuer befreit: Wo muss man die Fellnase bei der Steuer angeben?

Auch wenn Hunde von der Steuer befreit sind, muss man sie bei der Steuer angeben. Wie und wo und das machst, erklären wir dir im Folgenden.

Hund Steuer
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Bei vielen Tierheimen ist es gang und gäbe, dass der Hund für eine gewisse Zeit von der Steuer befreit wird. In Berlin beträgt diese Zeit sogar bis zu fünf Jahren. Auch Hunde mit speziellen Fähigkeiten (wie zum Beispiel Assistenzhunde, Hirtenhunde oder Diensthunde) können von der Hundesteuer befreit werden. Doch bedeutet das, dass man die Fellnasen nicht bei der Steuer angeben muss? Wir haben uns für dich schlaugemacht.

Anika ist selbst Hundemama.

Unsere Autorin Anika ist mit ihrem Hund Sherlock das Dream-Team schlechthin. Alle Tipps und Tricks, die Anika in ihren Artikeln gibt, sind deshalb Hunde-approved und vorher gemeinsam mit Sherlock ausprobiert worden.

Welche Hunde können von der Hundesteuer befreit werden?

Eine Vergünstigung oder eine komplette Erlassung der Hundesteuer gibt es oft dann, wenn der Vierbeiner mehr als nur bester Freund ist und spezielle Fähigkeiten hat. Aufgrund dessen kann man für die folgenden Hunde eine komplette Befreiung der Hundesteuer beantragen:

  • Assistenzhunde: Bei Hunden, die Menschen bei Behinderungen unterstützen, muss in vielen Fällen nur der Schwerbehindertenausweis eingereicht werden, damit die Befreiung von der Hundesteuer bewilligt wird.
  • Rettungshunde: Bei diesen Vierbeinern muss eine offizielle Prüfung und der Nachweis, dass die Fellnasen zum Schutz der Zivilbevölkerung bereitstehen, vorliegen.
  • Jagdhunde: Hier können für den Forst-, Feld- und Jagdschutz eingesetzte Hunde von Berufsjägern, bestätigten Jagdaufsehern, Forstbeamten, Angestellten im privaten Forstdienst sowie beauftragten Feld- und Forstaufsehern von der Hundesteuer befreit werden.
  • Hunde, die zu gewerblichen Zwecken genutzt werden: Hierbei sind zum Beispiel Zuchthunde gemeint.
  • Hunde, die aus einem Tierheim adoptiert werden: Viele Kommunen verzichten bei einer Adoption aus dem Tierheim auf die Erlassung der Hundesteuer bis zu fünf Jahren.
Frau bei Hunden im Zwinger
Wenn du einen Hund aus dem Tierheim adoptierst, musst du oft keine Hundesteuer zahlen. Foto: mladenbalinovac / getty images via canva

Muss ich meinen Hund trotzdem bei der Steuer anmelden?

Ja, auch wenn der Hund von der Hundesteuer befreit ist, muss man ihn trotzdem bei der Steuer und der zuständigen Gemeinde oder Stadt anmelden. Oftmals erfolgt die Anmeldung beim zuständigen Steueramt oder Ordnungsamt. Die folgenden Schritte solltest du in diesem Zusammenhang vornehmen:

  1. Anmeldung: Melde deinen Hund offiziell an. Dies kann oft persönlich im Rathaus, schriftlich oder teilweise auch online erfolgen.
  2. Nachweis der Befreiung: Gebe bei der Anmeldung an, dass dein Hund von der Steuer befreit ist und legen entsprechende Nachweise vor. Dies kann ein Bescheid oder ein Nachweis über die Befreiung sein.
  3. Jährliche Überprüfung: Manche Gemeinden verlangen eine jährliche Überprüfung oder Bestätigung der Steuerbefreiung. Stelle sicher, dass du alle erforderlichen Dokumente und Nachweise rechtzeitig einreichst.
  4. Steuermarke: In einigen Gemeinden müssen auch steuerbefreite Hunde eine Steuermarke tragen. Überprüfe die lokalen Bestimmungen und ob diese auch für deinen Hund gelten.

Muss der Hund bei der Steuererklärung angegeben werden, wenn er von der Hundesteuer befreit ist?

Hier lautet die klare Antwort: Nein, musst du nicht! Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer, die von deiner Gemeinde oder der Stadt, in welcher du lebst, erhoben wird. Diese hat allerdings keine direkte Auswirkung auf deine Einkommenssteuererklärung, die du beim Finanzamt einreichen musst. Demnach musst du deinen steuerbefreiten Vierbeiner hier nicht angeben.

Solltest du allerdings eine Steuererleichterung oder -befreiung erhalten haben, weil dein Hund ein Vierbeiner mit besonderen Fähigkeiten ist (z.B. Blindenhund oder Therapiehund) musst du, wie oben schon beschrieben, oft einen Nachweis für diesen Vierbeiner vorlegen – und dies solltest du eventuell auch in deiner Steuererklärung angeben. In diesem Fall kannst du dich an deine:n Steuerberater:in oder dein Finanzamt wenden.

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