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Hund: Darf man Hunde in Deutschland einer Schönheits-OP unterziehen?

Darf man Hunden einer Schönheits-Operation unterziehen? Wir haben uns schlaugemacht, wie die Rechtslage in Deutschland aussieht.

Hund auf OP-Tisch
© V&P Photo Studio - stock.adobe.com

Sind Hundekrankenversicherungen sinnvoll?

Das sind die Nutzen einer Hundekrankenversicherung.

Von Augenlifting über Nasenkorrektur bis hin zu Botox-Spritzungen: Für uns Menschen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, unseren Körper im Rahmen einer Schönheitsoperation zu optimieren. Doch nicht nur Menschen legen sich hier unters Messer – auch Hunde werden von ihren Hundehalter:innen weltweit zu Schönheits-OPs gebracht. Aber: Ist das auch in Deutschland erlaubt?

Anika ist selbst Hundemama.

Unsere Autorin Anika ist mit ihrem Hund Sherlock das Dream-Team schlechthin. Alle Tipps und Tricks, die Anika in ihren Artikeln gibt, sind deshalb Hunde-approved und vorher gemeinsam mit Sherlock ausprobiert worden.

Hunde-OP: Der Schönheitswahn im Tierreich

Nicht nur Menschen wollen ihren Körper optimieren. Viele Hundehalter:innen wünschen sich weltweit, dass ihr Vierbeiner perfekt aussieht und schöner ist als jeder andere Vierbeiner dieser Welt. Wenn die Haut als zu schlaff oder die Nase als zu schief empfunden wird und der Hund nicht dem vermutlichen Schönheitsideal der Rasse entspricht, gibt es mittlerweile immer mehr Schönheitskliniken weltweit, die diese „Makel“ bei den Fellnasen korrigieren. Hierbei kommen Methoden aus der plastischen Chirurgie des Menschen zum Einsatz, wie zum Beispiel auch der Anwendung des Nervengiftes Botox.

In Los Angeles spezialisierte sich eine Tierklinik auf die Ausstattung von kastrierten Hunden mit Silikonhoden, damit die Rüden weiterhin männlich aussehen würden. Laut der Firmen-Homepage ließen diesen Eingriff weltweit mittlerweile 325.000 Hundehalter:innen machen.

Schönheits-OP bei Hunden: Was sagt das deutsche Tierschutzgesetz dazu?

Auch deutsche Tierärzt:innen kriegen immer wieder Anfragen für Schönheits-OPs von Hunden. Doch wie sieht die Rechtslage hier aus? Laut dem deutschen Tierschutz stellt eine Operation allein aus kosmetischen Gründen einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.

Im § 1 des deutschen Tierschutzgesetzes heißt es zu diesem Thema auch, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leid und Schäden zufügen dürfte. Dies wäre jedoch der Fall bei einer Operation, die aus rein ästhetischen Gründen oder für ein gutes Aussehen des Vierbeiners durchgeführt werden würde.

Allerdings sind manche vermeintliche Schönheits-OPs medizinisch notwendig; wie zum Beispiel bei Rassen mit fragwürdigen Rassestandards. Vierbeiner, die unter Atemnot leiden oder zu viele Falten für einen guten Lebensalltag haben, dürfen von Tierärzt:innen mit modernen chirurgischen Eingriffen behandelt werden. Die Grenze zwischen medizinisch notwendiger Korrektur und reiner Schönheits-OP kann deshalb fließend sein.

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