Zum zweiten Mal schon sind die Silvesterfeiern in Deutschland großflächig abgesagt. Schon beim Jahreswechsel von 2020 auf 2021 konnten wir weder einen Club besuchen, noch Feuerwerkskörper in die Lüfte schießen. Stattdessen waren wir zu Hause. Und dieses Jahr wird es dank der Omikron-Variante ähnlich ablaufen. Wir zeigen dir, was dieses Jahr verboten ist.
Silvester 2021: Das ist alles verboten
Im neuen Verordnungsentwurf heißt es nun: „Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.“ Das bedeutet für uns einige Einschränkungen und Verbote:
1. Böllerverbot
Es ist offiziell: Bund und Länder haben sich gemeinsam dazu entschieden, ein erneutes Böllerverbot auszusprechen. Die unionsgeführten Länder hatten dieses gefordert und bekamen nun die Zustimmung dafür. Dementsprechend wurde das Verkaufsverbot für Böller und Feuerwerk an Silvester in die vorläufige Beschlussvorlage aufgenommen.
Das Böllerverbot soll die Krankenhäuser entlasten, denn durch das Zünden der Feuerwerkskörper droht eine Mehrbelastung durch Verletzungen. Durch Corona arbeitet man schon jetzt an der Belastungsgrenze, kommen dann noch Feuerwerksverletzungen hinzu, kann eine ausreichende medizinische Versorgung schlimmstenfalls nicht mehr gewährleistet werden.
Gerade in den Großstädten versammeln sich zur Silvesternacht viele Menschen auf öffentlichen Plätzen. In Zeiten von Corona sind genau solche Menschenansammlungen trotz Maske ein Infektionsrisiko. Ganz unabhängig von Verletzungen durch Feuerwerkskörper ist also allein dies schon ein Grund, ein Böllerverbot durchzusetzen. An publikumsträchtigen Plätzen soll auch deshalb ein Feuerwerksverbot gelten.
2. Versammlungsverbot
Nach Weihnachten 2021 wurden wieder Kontaktbeschränkungen eingeführt. Ab dem 28.12.2021 dürfen sich nur noch zehn Personen insgesamt treffen. Diese müssen allerdings geimpft oder genesen sein. Für Ungeimpfte gelten andere, strengere Auflagen. Ausgenommen davon sind Kinder unter 14 Jahren. Die Regierung empfiehlt zudem, sich vor jedem Treffen testen zu lassen. Dies können sie allerdings nicht vorschreiben.
3. Keine Meldepflicht
Die Regierung empfiehlt es, einen Selbsttest zu machen, bevor man ein Treffen mit Freunden oder Familie hat. Sollte man ein positives Ergebnis haben, muss es mit einem zusätzlichen PCR-Test bestätigt werden. Eine Meldepflicht besteht nach einem positiven Selbsttest nicht, doch wird stark empfohlen. Nach einem positiven PCR-Test ist es jedoch verboten, seinem Tagwerk nachzugehen, sondern man muss in Quarantäne gehen.
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