An Silvester lassen viele Menschen gerne das neue Jahr mit einem atemberaubendem Feuerwerk einklingen. Das ist dieses Jahr so weit auch wieder möglich. In den letzten zwei Jahren wurde das Feuerwerk ja bundesweit wegen Corona-Richtlinien eingeschränkt. Dennoch, ob Feuerwerke dieses Jahr gezündet werden dürfen, wird in den Städten und Landkreisen entschieden und kann somit nicht verallgemeinert werden. Welche großen Feuerwerke du dir als Privatperson dieses Jahr noch kaufen kannst, erfährst du hier.
Diese Feuerwerke darfst du dieses Jahr kaufen
Das Silvesterfeuerwerk ist nicht für alle ein Highlight des Abends. Gerade die Ärztekammer und das Bundesumweltamt raten jedes Jahr zu einem Böllerverbot. Dieser Rat wurde allerdings vom Bundesinnenministerium abgelehnt und somit ist für Silvester 2022 kein generelles Verbot ausgesprochen. Aber, welche Raketen und Böller darf man dieses Jahr als Privatperson eigentlich kaufen?
Laut der Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung (BAM) dürfen Privatpersonen Feuerwerke der Kategorien F1 und F2 kaufen. Diese beiden Kategorien kann man zu den Kleinfeuerwerken zuordnen. Zudem sind diese der Gefahrenklasse 1.4 zugeordnet und dürfen bis 50 kg brutto wiegen. Dieses Gesamtgewicht setzt sich zusammen inklusive aller pyrotechnischen Substanzen, Materialien und einschließlich der Verpackung.
Mehr zum Thema „Silvester“?
Silvester 2022: Dieses Feuerwerk darfst du dieses Jahr noch kaufen
Party Make-up: Diese Looks sind Silvester 2022 angesagt
4 Schuhe unter 60 € sind perfekt für die Silvesterparty
Was genau sind Feuerwerke der Kategorien F1 und F2?
Feuerwerksartikel der Kategorie F1 stellen laut Pyrolager eine sehr geringer Gefahr dar. In dieser Kategorie gibt es auch keine Knallkörper, bis auf Knallerbsen. Als maximalen Schallpegel dürfen diese Artikel maximal 120 dB, in einem Abstand von einem Meter erreichen. F1 Feuerwerk-Artikel man zudem auch ab dem 12. Lebensjahr kaufen und das ganze Jahr über verwenden. F1 Feuerwerke sind mitunter Knallerbsen, Partyknaller, Bodenwirbel, Tischfeuerwerk, Eisfontänen und Wunderkerzen.
Unter F2 Feuerwerksartikel kannst du dir das klassische Silvesterfeuerwerk vorstellen. Diese Böller dürfen ab dem 18. Lebensjahr, in der Zeit vom 28. – 31. Dezember erworben werden. Zudem darfst du diese auch nur in der Silvesternacht verwenden. Für besondere Anlässe besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Ordnungsamt eine Ausnahme zu beantragen, so Pyrolager.