Mit steigenden Temperaturen und längeren Tagen ist die diesjährige Grillsaison offiziell eingeläutet. Gemäß einer POSpulse-Umfrage aus dem Jahr 2021 grillen rund 39 Prozent der befragten Deutschen alle zwei Wochen. Etwa fünf Prozent hingegen nutzen den Grill ungefähr alle zwei Monate. Doch stellt sich die Frage, ob es erlaubt ist, an jedem Tag, einschließlich sonntags, zu grillen. Eine klare Antwort darauf findest du in diesem Artikel.
Sonntags grillen: Ist das erlaubt?
Ein bundesweites Gesetz gibt es hier nicht, dennoch gibt es ein paar Regelungen, die von verschiedenen Gerichten gesetzt worden sind.
1. Grillen im Garten
Der Verband Wohneigentum schreibt, dass es gemäß eines Urteils des Landgerichts Aachen erlaubt ist, zweimal im Monat im am weitesten von den Nachbarn entfernten Teil des Gartens zu grillen. Laut einem Beschluss des Landgerichts Stuttgart darf auf der Terrasse an drei Abenden oder insgesamt sechs Stunden pro Jahr gegrillt werden.
Im Garten einer Eigentumswohnanlage ist Grillen laut einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts sogar auf Holzkohlebasis erlaubt und das bis zu fünfmal jährlich. Für Eigentümer von Einfamilienhäusern gelten etwas großzügigere Regelungen, doch auch hier ist gegenseitige Rücksichtnahme selbstverständlich geboten.
Es gibt also kein gesetzliches Verbot, dass man sonntags nicht grillen darf. Allerdings darf man nicht jeden Sonntag im Sommer den Grill anschmeißen. Am besten spricht man sich hier mit seinen Nachbar:innen ab.
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2. Grillen auf dem Balkon
Natürlich wohnt nicht jede:r von uns in einem Haus mit Garten, manche haben nur einen Balkon. Generell ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt, aber nur solange es die Nachbarn nicht beeinträchtigt, wie das Nachrichtenportal T-Online berichtet hat. So solltest du beim Grillen auf dem Balkon unbedingt darauf achten, dass es zu keiner starken Rauchentwicklung kommt. Beachtest du dies nicht, kann dir unter Umständen eine Geldstrafe drohen.
Wer auf seinem Balkon sonntags grillen möchte, sollte das davor also mit seinen Nachbar:innen absprechen. Gemäß einem Urteil in Bonn ist es gestattet, von April bis September einmal im Monat auf dem eigenen Balkon oder der Terrasse zu grillen, sofern die Nachbarn spätestens 48 Stunden im Voraus darüber informiert wurden.