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Keine GEZ mehr: Diese Personen müssen jetzt keine Rundfunkgebühr mehr zahlen

Ab Oktober 2025 kann sich eine Personengruppe freuen. Zehntausende Deutsche können sich jetzt vom Rundfunkbeiztrag (früher GEZ) befreien lassen. Was dahintersteckt und was du tun musst.

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© Getty Images / Galina Zhigalova

Nächste GEZ-Erhöhung droht: So kommst du aus der Bezahlpflicht beim Rundfunkbeitrag raus

Jährlich zahlen Millionen deutsche Haushalte den Rundfunkbeitrag – viele ohne sich zu fargen, ob sie wirklich verpflichtet sind. Ab Oktober 2025 ändert sich einiges: Viele Studierende und Sozialleistungsbezieher*innen bekommen die Möglichkeit, sich von dieser finanziellen Last zu befreien.

Mehr lesen: Steigende GEZ-Gebühren: So teuer soll der Rundfunkbeitrag wirklich werden

Diese Personengruppe muss ab Oktober keine Rundfunkgebühren mehr zahlen

Mit dem Start des Wintersemesters 2025 im Oktober haben Studierende wieder eine Möglichkeit, bares Geld zu sparen: Wer BAföG bezieht und nicht bei den Eltern wohnt, kann sich zum Semesterbeginn ab Oktober vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. So funktioniert’s.

Viele Studierende zahlen weiterhin den Rundfunkbeitrag, obwohl sie eigentlich Anspruch auf eine Befreiung haben. Ab Oktober 2025, pünktlich zum Semesterbeginn, können erneut zahlreiche Studierende diese Möglichkeit nutzen.

Die Regelung existiert bereits: Wer BAföG bezieht und nicht mehr bei den Eltern wohnt, kann sich über einen Antrag beim Beitragsservice von der Zahlung befreien lassen, wie studierendenwerke.de erklärt. Ab Oktober profitieren besonders Erstsemester und Studierende, die erstmals ein eigenes Zimmer außerhalb des Elternhauses beziehen, von dieser Regelung.

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Wer profitiert von der Befreiung genau?

  • Studierende mit BAföG
    Voraussetzung: eigener Haushalt außerhalb des Elternhauses.
    Quelle: Studierendenwerke.de
  • Menschen mit Behinderung oder weiteren Sozialleistungen
    Diese Gruppen können weiterhin ermäßigt oder befreit werden. Alle Infos dazu findest du auf rundfunkbeitrag.de.

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So beantragst du die Befreiung vom Rundfunkbeitrag

  1. Antrag online beim Beitragsservice ausfüllen und ausdrucken
  2. Nachweise beifügen: BAföG-Bescheid, Immatrikulationsbescheinigung
  3. Frühzeitig einreichen, damit die Befreiung pünktlich zum Semesterbeginn gilt
  4. Antrag gilt rückwirkend bis zu drei Jahre, wenn die Voraussetzungen schon bestanden.

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