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Steuererklärung vergessen? So vermeidest du eine Schätzung vom Finanzamt

Du hast die Abgabe de Steuererklärung verpasst? Wie du eine Schätzung vom Finanzamt vermeiden kannst, liest du hier.

Eine Frau tippt auf dem Laptop.
© Getty Images/Hitoshi Nishimura

Diese Fehler solltest du bei der Steuererklärung nicht machen

Die Steuererklärung richtig zu machen, ist gar nicht so einfach. Wir zeigen dir, mit welchen Tipps und Tricks du richtig Geld sparen kannst. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Die Abgabe der Steuererklärung gehört für viele nicht gerade zu den Lieblingsaufgaben im Jahr. Dennoch ist sie für viele Pflicht – vor allem dann, wenn du bestimmte Einkünfte erzielt hast oder verpflichtet bist, Steuern nachzuzahlen. Was aber, wenn du die Frist zur Abgabe verpasst hast? Dann kann das Finanzamt aktiv werden – mit einer sogenannten Steuerschätzung. Wie diese funktioniert und wie du sie vermeidest, erfährst du hier.

Lesetipp: Steuererklärung: Wie du den Verspätungszuschlag ganz einfach vermeidest

Was passiert, wenn man die Steuererklärung vergisst?

Wer zur Abgabe verpflichtet ist – etwa als Selbstständige*r, bei Nebeneinkünften über 410 Euro oder wenn Lohnersatzleistungen wie Elterngeld bezogen wurden – muss in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres die Erklärung einreichen. Mit einer/einem Steuerberater*in verlängert sich die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

Verpasst du diese Frist, kann das Finanzamt laut der Vereinigten Lohnsteuer e.V. folgende Maßnahmen einleiten:

  • Erinnerung oder Mahnung
  • Verspätungszuschläge
  • Zwangsgelder
  • Steuerschätzung

Steuererklärung: Was bedeutet eine Steuerschätzung?

Bei einer Schätzung geht das Finanzamt von typischen oder sogar überhöhten Einnahmen aus, um die Steuerlast zu berechnen. Belege oder Werbungskosten, die du eigentlich geltend machen könntest, bleiben dabei unberücksichtigt. Das Ergebnis: Du musst oft deutlich mehr Steuern zahlen, als es bei einer regulären Erklärung der Fall wäre.

Hierzu ein Beispiel: Du hast hohe Werbungskosten, etwa für ein Arbeitszimmer oder Fortbildungen. Wenn du diese nicht angibst, weil du keine Steuererklärung eingereicht hast, werden sie auch nicht berücksichtigt – dein zu versteuerndes Einkommen steigt, und damit auch deine Steuerlast.

Draufsicht einer Frau mit Smartphone in der Hand und Laptop auf dem Tisch.
Bei einer Schätzung bleiben oft wichtige Kosten unberücksichtigt – das kann deine Steuer erhöhen. Credit: Getty Images/Olha Danylenko

Steuererklärung: So kannst du eine Schätzung vermeiden

Eine Schätzung durch das Finanzamt kann teuer werden – vor allem, wenn sie zu deinem Nachteil ausfällt. Wer seine Steuererklärung zu spät oder gar nicht abgibt, riskiert genau das. So vermeidest du eine Schätzung:

  • 1. Steuererklärung schnellstmöglich nachreichen: Selbst wenn die Frist bereits verstrichen ist, ist eine verspätete Abgabe immer besser als gar keine. Oft lassen sich Schätzungen so noch abwenden oder korrigieren.
  • 2. Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen: Zeige dich kooperativ. Ein Anruf oder formloses Schreiben können bereits helfen, Fristen zu verlängern oder Verständnis zu schaffen.
  • 3. Fristverlängerung beantragen: In begründeten Fällen (z. B. Krankheit, familiäre Belastung) kann das Finanzamt eine Fristverlängerung gewähren – am besten vor Ablauf der Abgabefrist.
  • 4. Hilfe holen: Wenn du nicht weiterkommst, kann ein*e Steuerberater*in oder ein Lohnsteuerhilfeverein helfen, die Erklärung korrekt und schnell aufzusetzen.

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Was tun, wenn bereits geschätzt wurde?

Falls das Finanzamt schon eine Schätzung durchgeführt hat, solltest du:

  • Schnellstmöglich die echte Steuererklärung nachreichen
  • Einspruch gegen den Bescheid einlegen (innerhalb eines Monats nach Zustellung)
  • Im Einspruch auf die Nachreichung der Erklärung verweisen und um Neuberechnung bitten

Fazit: Besser selbst handeln, bevor das Finanzamt schätzt

Die Steuererklärung zu vergessen, ist ärgerlich – aber kein Weltuntergang. Wichtig ist, aktiv zu werden, bevor das Finanzamt selbst tätig wird. Mit rechtzeitiger Kommunikation, Fristverlängerungen oder einem guten Steuerberater/ einer guten Steuerberaterin lässt sich eine kostspielige Schätzung fast immer vermeiden. Unser Tipp: Selbst wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet bist, kann sich eine freiwillige Steuererklärung lohnen – zum Beispiel wegen möglicher Rückerstattungen!

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