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Einbruchschutz von Steuer absetzen: So kannst du Sicherheitsmaßnahmen geltend machen

Du willst dein Zuhause vor Einbrechern und Einbrecherinnen schützen? So kannst du Sicherheitsmaßnahmen steuerlich geltend machen.

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Ob in Partnerschaft, Familie oder alleinstehend – es gibt Versicherungen, die einfach jede:r haben sollte. Wir zeigen, welche das sind.

Einbrüche nehmen in Deutschland wieder deutlich zu – und mit ihnen das Bedürfnis nach mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden. Die gute Nachricht: Wer in Einbruchschutz investiert, kann einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Allerdings gelten klare Regeln.

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Einbrüche nehmen zu: So kannst du dich vor Einbrechern schützen

Laut dem Bundeskriminalamt wurden im Jahr 2023 insgesamt 77.819 Wohnungseinbrüche registriert. Das sind 18,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig zeigt die Polizeiliche Kriminalstatistik: Jeder zweite Einbruchsversuch scheitert. Ein entscheidender Grund dafür ist moderne Sicherheitstechnik – von besseren Schlössern bis zu Alarmanlagen.

Welche Einbruchschutzmaßnahmen steuerlich absetzbar sind

Investierst du in dein Eigenheim oder deine Wohnung, dann kannst du Handwerkerleistungen für Einbruchschutz von der Steuer absetzen, heißt es auf der offiziellen Webseite der Vereinigten Lohnsteuerhilfe. Dazu zählen unter anderem:

  • Alarmanlagen
  • Einbruchhemmende Fenster und Türen
  • Mehrfachverriegelungen
  • Fenstersicherungen
  • Gegensprechanlagen
  • Außenbeleuchtung mit Bewegungsmelder

Wichtig: Absetzbar sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material.

Wer sich vor Einbrechern und Einbrecherinnen schützen will, entscheidet sich oft für eine Alarmanlage.
Wer sich vor Einbrechern und Einbrecherinnen schützen will, entscheidet sich oft für eine Alarmanlage. Credit: Atlasstudio/via Canva

So hoch ist die Steuerersparnis

  • Maximal 6.000 Euro Handwerkerkosten pro Jahr ansetzbar
  • Davon 20 Prozent Steuerermäßigung
  • → Bis zu 1.200 Euro Steuerbonus jährlich

Berücksichtigt werden:

  • Arbeitslohn
  • Fahrtkosten
  • Maschinenkosten

Voraussetzung: Die Rechnung muss unbar (z. B. per Überweisung) bezahlt werden.

Wichtig zu wissen: Die Arbeitskosten kannst du absetzen, die Materialkosten nicht.
Wichtig zu wissen: Die Arbeitskosten kannst du absetzen, die Materialkosten nicht, weshalb du dich vorab unbedingt informieren solltest, was sich in deinem Zuhause am meisten lohnt. Credit: Brian A Jackson/Getty Images/via Canva

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Einbruch ist passiert – kann man den Schaden absetzen?

Leider nein. Die direkten Kosten eines Einbruchs (Reparaturen, Ersatz gestohlener Gegenstände) sind steuerlich nicht absetzbar, heißt es auf der Webseite der Vereinigten Lohnsteuerhilfe weiter. In der Regel greift hier die Hausratversicherung – allerdings nur, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Ausnahmen gibt es dennoch:

  • Wurde ein beruflich genutzter Laptop gestohlen und nicht von der Versicherung ersetzt, kann der neue Rechner als Werbungskosten angesetzt werden.
  • Handwerkerkosten zur Beseitigung von Vandalismusschäden können steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Versicherung diese nicht übernimmt – nach den normalen Regeln für Handwerkerleistungen.

Hausratversicherung: Meist nicht absetzbar

Die Hausratversicherung zählt steuerlich zu den Sachversicherungen und gilt nicht als Vorsorgeaufwendung. Deshalb ist sie nicht absetzbar.

Eine Ausnahme gibt es dennoch: Hast du ein häusliches Arbeitszimmer, kannst du die Hausratversicherung anteilig als Werbungskosten ansetzen – denn dann besteht ein beruflicher Bezug.

Einbrecher und Einbrecherinnen werden von Alarmanlagen oft abgeschreckt.
Alarmanlagen schrecken Einbrecher und Einbrecherinnen oft ab, jedoch ist es empfehlenswert verschiedene Sicherheitsmaßnahmen miteinander zu kombinieren. Credit: Andrey Popov/GettyImages/via Canva

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Fazit: Die Arbeitskosten sind absetzbar

Einbruchschutz lohnt sich doppelt: Er erhöht die Sicherheit – und kann die Steuerlast senken. Wer neue Sicherungstechnik einbauen lässt und auf die richtige Abrechnung achtet, bekommt bis zu 1.200 Euro vom Staat zurück. Wichtig ist nur, genau zu wissen, was absetzbar ist – und was nicht.

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