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Bürgergeld: Diese Ukrainer haben jetzt keinen Anspruch mehr

Das Bürgergeld ist ein ständiges Diskussionsthema. Nun hat die Regierung beschlossen, dass manche Ukrainer*innen keinen Anspruch mehr haben sollen.

200-Euro Geldscheine auf pastellfarbenem Hintergrund.
© Getty Images/EKIN KIZILKAYA

Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Anstatt der geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen Geflüchtete aus der Ukraine sofort Bürgergeld. Doch bald scheinen nicht mehr alle Anspruch auf die Sozialleistung zu haben. Denn die Bundesregierung hat sich offenbar dazu entscheiden, den Sonderstatus für Geflüchtete aus der Ukraine zu ändern. Was die Regelung genau vorsieht, erfährst du hier.

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Regierung: Diese Ukrainer sollen keinen Anspruch auf Bürgergeld haben

Die Bundesregierung von Deutschland hat nach Informationen der Bild-Zeitung eine Einigung erzielt: Ukrainische Geflüchtete, die nach dem 1. April 2025 in Deutschland angekommen sind, sollen künftig nicht mehr Anspruch auf das Bürgergeld haben, sondern nach dem Asylbewerberleistungs­recht behandelt werden. Darauf sollen sich Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) verständigt haben, wie die Bild-Zeitung berichtet.

Die Koalitionspartner begründen die Maßnahme damit, dass bisher vergleichsweise wenige Ukrainer Arbeit gefunden haben. Durch die Umstellung auf das Asylbewerberleistungsgesetz sollen stärkere Anreize zur Arbeitsaufnahme geschaffen werden. Gleichzeitig reagiert die Regierung auf die wachsende Belastung für Kommunen und Jobcenter.

Bas kritisiert Neuregelung für ukrainische Geflüchtete

Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) äußerte deutliche Kritik an der geplanten Anpassung der staatlichen Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine. „Mir gefällt es nicht, das sage ich ganz offen, weil ich es nach wie vor für richtig halte, dass Integration stattfindet“, erklärte Bas während einer Regierungsbefragung im Bundestag. Zugleich betonte sie: „Aber wir setzen das jetzt um.“

Die neue Regelung bedeute „nicht, dass die Ukrainerinnen und Ukrainer nicht sofort einen Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Der bleibt bestehen“, betonte Bas. Die Betroffenen würden weiterhin von der Arbeitsagentur betreut und beraten, ergänzte die Sozialministerin. Auch Beratungsleistungen und Stellenangebote könnten weiterhin genutzt werden. Einen Rechtsanspruch auf bestimmte Förderungen gebe es jedoch nicht mehr. „Das bedauere ich“, so Bas.

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Union treibt Neuregelung voran – Kritik an Integrationsfolgen

Die Initiative für die neue Regelung ging vor allem von der Union aus, die damit unter anderem Einsparungen für den Staat plant. Kritiker*innen bemängeln, dass der Zugang zu Sprach- und Integrationskursen erschwert wird. Dadurch könnten wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration verloren gehen. Insgesamt sehen Gegner die Maßnahme als Hürde für die berufliche und gesellschaftliche Teilhabe der Betroffenen.

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